Überbevölkerung

Die Haltung der öffentlichen Stellen und der Mehrheit aller für das Geschick der Menschheit Verantwortlichen zeigen die beiden folgenden Antwortschreiben auf eine Anfrage zum Thema Überbevölkerung und zu etwaig geplanten Gegenmassnahmen.

Brief zur Überbevölkerung an die Vereinten Nationen und Dienststellen der deutschen Bundesregierung vom 12. März 2008

An:

  1. United Nations High Commissioner for Human Rights(OHCHR)hredatabase [at] ohchr [dot] org
  2. Konstantinos Tararas, Consultant Fight against Discrimination and Racism Section, Division of Human Rights, Human Security and Philosophy (UNESCO), k [dot] tararas [at] unesco [dot] org
  3. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen
  4. Landesverband Bayern e.V., info [at] dgvn-bayern [dot] de
  5. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, info [at] bmz [dot] bund [dot] de
  6. Ausschuss des Deutschen Bundestages für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, menschenrechtsausschuss [at] bundestag [dot] de
  7. Vereinte Nationen in Wien, unis [at] unvienna [dot] org
  8. Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa (UNRIC), info [at] runic-europe [dot] org
  9. Vereinte Nationen, Deutscher Übersetzungsdienst, deutsch [at] un [dot] org
  10. Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa (UNRIC), Verbindungsbüro in Deutschland info [at] unric [dot] org

Betreff: Die Wurzel fast allen Übels

Sehr geehrte Damen und Herren, in der Präambel der Charta der Vereinten Nationen bekunden diese ihre feste Entschlossenheit

  • künftige Geschlechter vor der Geissel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat,
  • unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob gross oder klein, erneut zu bekräftigen,
  • Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können,
  • den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in grösserer Freiheit zu fördern,