Homosexualität ist in ihrer natürlichen Form ...

Grundsätzlich kann Homosexualität sowohl genbedingt wie auch anerzogen sein. Finden sich gleichgeschlechtliche Paare in einer Lebensgemeinschaft zusammen, dann ist das absolut des Rechtens und entspricht also auch der natürlichen Ordnung, denn jegliche Form des Lebens muss geachtet werden, ganz gleich, wie sie auch immer in irgendeiner Beziehung geartet ist. Merkmale wahrer Menschlichkeit sollten die Achtung und der Respekt gegenüber jeglichen Menschen sein, unabhängig von ihrer Nationalität, der Hautfarbe oder der sexuellen Ausrichtung. Homosexualität und Lesbierismus stellen eine naturgegebene sexuelle Art dar. Die Homosexualität unter Männern sowie der Lesbierismus unter den Frauen sind weder verwerflich noch unmoralisch, noch schöpfungsgesetz- oder schöpfungsgebotswidrig. Durch eine gleichgeschlechtliche Vereinigung können – wie bereits oben ausgeführt – lediglich keine Nachkommen gezeugt werden. Die körperlich-sexuelle, gefühlsmässige wie auch die empfindungsmässige Liebe zweier gleichgeschlechtlicher Partner/innen ist in keiner Art und Weise minder zu bewerten als jene, die als heterosexuell bezeichnet wird. Homosexualität ist bei allen Lebensformen zu finden und hat ihre natürliche Berechtigung. Das Ausleben der gesunden sexuellen Handlungen dient in jedem Falle auch dem Ausgleich der psychischen Potenzen des Menschen und führt somit zu einer Befriedung und Ausgleichung der Psyche, womit ein evolutionsförderlicher Psyche- und Bewusstseinszustand unterstützt wird, immer vorausgesetzt, dass alles im guten, vernünftigen und gesunden Rahmen und in völliger Freiheit der Partner ausgeführt wird.
Eine gegebene Homosexualität ist also eine ganz persönliche Sache, in die sich niemand einzumischen hat. Was würde die Mehrheit der heterosexuell ausgerichteten Menschen denken, wenn ein Homosexueller aus seiner Sichtweise heraus ihre Heterosexualität als pervers brandmarken würde, weil er diese aus seinem Gedanken- und Gefühlsleben heraus als nicht nachvollziehbar, als absonderlich oder gar pervertiert bewerten würde?
Wie bereits beschrieben, ist Homosexualität naturgegeben und nur insofern nicht mit Sexualität gleichwertig, als dabei keine Nachkommen gezeugt werden können. Ansonsten dienen die gleichgeschlechtlichen Befriedigungshandlungen ebenso zum Psycheausgleich und zur Harmonisierung der bewusstseinsmässigen Potenzen wie bei den heterosexuellen Handlungen oder bei der völlig natürlichen Selbstbefriedigung.

Gleichgeschlechtliche Paare, ob nun Mann oder Frau, sollten vor dem Gesetz absolut gleichwertig behandelt werden. Es sollte Ihnen auch erlaubt sein, Kinder zu erziehen. Dies sollte jedoch nur durch Adoption oder Pflegschaft möglich gemacht werden und nicht durch künstliche Befruchtung. Es ist jedoch notwendig, dass in einem solchen Fall die Kinder gemäss den natürlichen Voraussetzungen erzogen werden. Es darf weder das eine noch das andere Geschlecht als dominant in die Erziehung des Kindes einfliessen. Die freie Entwicklung muss dem Kind gewährleistet sein. Unter diesen Voraussetzungen – die genauso für heterosexuelle Paare gelten müssten – sollte es schwulen resp. lesbischen Paaren, die sich ihrer Verantwortung den zu Erziehenden gegenüber bewusst sind, naturgesetzmässig erlaubt sein, Kinder zu adoptieren und grosszuziehen. Homosexuelle Verbindungen in der genannten, nicht ausgearteten Form, die im beiderseitigen Respekt, in gegenseitiger Achtung, Freiwilligkeit und Gleichheit gepflegt werden, sind genauso anerkennenswert, menschlich wertvoll und naturgegeben wie jede andere Beziehung zwischen Menschen auch.

Die Gleichheit und Gleichwertigkeit aller naturgegebenen Sexual- und Geschlechtsbefriedigungshandlungen fordern daher in vollem Umfang Toleranz, Verständnis und vorurteilsfreie Anerkennung unter allen Menschen; dies gilt in gleicher Weise für das Ausleben der menschlichen Individualität und ihren Veranlagungen bei Transvestiten und Transsexuellen; auch bei diesen Menschen ist ihre sexuelle/ geschlechtliche Ausrichtung ausschliesslich ihre private Sache und fällt unter die schützenswerte Intimsphäre des einzelnen Menschen, in die kein anderer Mensch bevormundend, angreifend, massregelnd oder verurteilend eingreifen darf, solange sich die Menschen untereinander und zueinander anständig, gut und wertvoll verhalten, wie es sich für wahre Menschen gebührt.