Kampf gegen Folter und Todesstrafe

Ein Triebtäter als Mörder ist krank, und ein Affekttäter als Mörder ist seiner Sinne nicht mehr mächtig bei der Ausführung einer Tat. Ein Mörder aus Gewinnsucht oder Eifersucht usw. ist ebenfalls krank, und sie alle bedürfen humaner Hilfe, die angemessen und mit einer entsprechenden Sühne verbunden sein muss. Ein Verbrecher jeder Art ist stets irregeleitet und zumindest krank in seinem Denken, wobei nicht zuletzt die Gesellschaft und der ganze Staat und der Mensch als einzelner selbst Schuld tragen und mitverantwortlich daran sind. Schuld und mitveranwortlich darum, weil nicht die erforderlichen Vorbeugungsmassnahmen getroffen wurden und werden, und weil nicht die massgebenden Lehren unterrichtet und Gesetze und Überwachung geschaffen werden, die ein Verbrechertum unterbinden und im Keime ersticken würden. Schuld und mitverantwortlich auch darum, weil die Gleichgültigkeit zum Nächsten von derartiger Kaltschnäuzigkeit und Ausgeprägtheit ist, dass bereits der Gedanke an Nächstenliebe eisig erfrostet und gefriert, ehe er auch nur aufkommen kann.

Ein Verbrecher handelt stets als Irregeleiteter, als Verführter oder als Kranker, der Dieb genauso, wie der Mörder oder Selbstmörder. In jedem Falle beruht nämlich eine verbrecherische Handlung stets und einzig und allein auf einem falschen und somit kranken Gedankengang, auch wenn ein Verbrechen im voraus minutiös geplant wird. Das Denken des verbrecherisch handelnden Menschen ist anormal und logikfremd, also nur von einer Irreführung, einer Verführung oder von einer Krankheit diesbezüglich gesprochen werden kann, auch wenn noch so viel Schlauheit und Intelligenz hinter einem Verbrechen stecken. Krankheit, Irreführung und Verführung jedoch sind heilbar und behebbar, auch dann, wenn es sich um eine Verbrechenskrankheit handelt. Der Schwerpunkt der Heilbarkeit einer Verbrechenskrankheit liegt in der Heilung, und in der Sühne, der ein fehlbarer Mensch zu obliegen hat, wenn er sich eines Verbrechens schuldig machte. Heilung und Sühne aber bedeuten, dass ein sich einer strafbaren Tat schuldig gemachter Mensch der Unlogik und Schuldbarkeit seiner Tat bewusst werden und sich in gesunde Denkbahnen bewegen kann, und zwar dadurch, dass ihm das Fehlbare seiner Tat und seines kranken Denkens bewusstgemacht und ihm eventuell auch medizinische Hilfe zuteil wird. Durch Belehrung und Lernen hat ein Fehlbarer seine Schuld und sein Falschdenken zu erkennen und sich zu wandeln zur wahrheitlichen und gesetzerfüllenden Lebensform Mensch. Dass dabei und bei diesem Vorgang ein fehlbarer Mensch für eine angemessene Zeit aus der Gesellschaft ausgesondert zu sein hat, das versteht sich als Selbstverständlichkeit, denn eine Sühne könnte nicht zustande kommen, wären einem Fehlbaren alle Freiheiten gewährt, die jenen zugesprochen sind, die sich eines Fehls nicht schuldig machen.