Kampf gegen Folter und Todesstrafe

Menschen, welche die Todesstrafe fordern, befürworten oder durchführen, die sind im Grunde ihres Herzens feige, voller Angst und zudem profitgierig. Ihr Denken ist krankhaft verantwortungslos und vernunftsabgängig, wodurch Zorn und Angst, Empörung und Hilflosigkeit von ihnen Besitz ergreifen können, sobald ein Geschehen ihre Gedanken beschäftigt, das ihre Kräfte übersteigt, weil ihr Denken und dessen Kraft noch zu primitiv sind, um sich verantwortungsbewusst damit auseinandersetzen zu können.

Die Folter und die Todesstrafe stellen niemals eine Sühne dar, sondern einzig und allein die primitivste und verbrecherischste Art von Rache und Genugtuung primitiver, verbrecherischer, vernunfts- und verantwortungsloser Menschen, deren Intelligenzquotient und Menschlichkeit weit unter denjenigen des Delinquenten liegen, der für seine ruchlose Tat gefoltert und vom Leben zum Tode befördert werden soll oder wird. Ob nun der Befürworter oder Ausführende der Folter und der Todesstrafe ein Henker, ein Richter oder Rechtsanwalt, eine Hausfrau, ein simpler Arbeiter oder ein Bettler ist, in jedem Fall zeugt die Befürwortung, Forderung oder Ausführung der Folter und der Todesstrafe von grenzenloser Primitivität, Dummheit, Profitgier, Sektierertum, Bösartigkeit, Blutrünstigkeit und Verantwortungslosigkeit, vom Unvermögen vernunfts- und verstandesmässigen Denkens und von primitivster, emotionaler Unzulänglichkeit.

Befürworter und Ausübende der Folter und der Todesstrafe sind Menschen, deren eigene Primitivität noch so weit abgründig ist, dass sie weder mit sich selbst, noch mit der Umwelt in Harmonie und Zufriedenheit zu leben vermögen. Ihr egoistisches Denken ist noch derart primitiv ausgeprägt, dass sie von hosenvollmachender Angst, Empörung, Zorn und Hilflosigkeit und von Rachsucht und Hass befallen und beherrscht werden, wenn ein Unrecht geschieht, das sie selbst oder ihnen Bekannte oder auch Unbekannte betrifft. Schlagartig kommt ihre stets unterdrückte Primitivität und Blutlüsternheit in solchen Momenten zum Ausdruck, der sie selbst freien Lauf liessen, wenn sie nur könnten und wenn ihnen die Gesetze des Staates dies erlauben würden. Nur ihre (in dieser Beziehung) vorherrschende Angst und Feigheit vor dem Gesetz und vor sich selbst bewahrt sie vor der Befriedigung ihrer eigenen und der in ihnen schlummernden Blutrünstigkeit, der sie bedenkenlos frönen würden, wäre ihnen die Angst und Feigheit genommen und der Weg dazu geebnet. In ihnen schlummert bösartigere und grausamere Mordlust und Blutrünstigkeit in potentieller Form, als dies der Fall sein kann in einem krankhaft veranlagten Mörder, der als Triebtäter handelt.