Kampf gegen Folter und Todesstrafe

Tötet oder foltert der Mensch seinen Nächsten in Kriegs- oder Revolutionshandlungen usw., oder er befürwortet auch nur ein solches Foltern oder Töten, oder er weiht Waffen dafür, wie dies verschiedene Religionen tun, dann ist auch dies ein eindeutiger faktischer Mord. Kriegs- und Revolutionshandlungen aller Art stellen niemals Notwehr und Verteidigung dar, denn wenn sich schon Menschen zu Militärs, zu Pöbel, Sektierern und Revolutionisten zusammenrotten, dann tun sie dies bereits in vollumfänglicher faktischer Mordabsicht, mit dem Gedanken zum Töten der Nächsten, wenn ein Angriff von eigener oder der anderen Seite erfolgen sollte.

Nicht denkt ein Militär oder Revolutionär, ein Terrorist, Anarchist oder Sektierer usw. wahrheitlich daran, den eventuellen Feind gefangen zu nehmen oder sonstwie auf menschliche und untödliche Weise auszuschalten, sondern es wird der Gedanke des Tötens gepflegt und gezüchtet. Militärs und Revolutionisten, Terroristen und Anarchisten usw. arbeiten wissentlich auf die Feindtötung hin, niemals jedoch auf eine menschliche und nicht lebensgefährliche Ausschaltung des Feindes. Aus diesem Grunde werden auch nur Waffen erzeugt und verwendet, die den Nächsten zu töten vermögen, wodurch die Absicht ganz eindeutig klar wird, dass getötet werden will und soll, und dass damit auch faktische Mordabsicht besteht.

Insbesondere zur heutigen Zeit ist die Technik und Chemie und sonstige Wissenschaft aber bereits so weit, dass eine sogenannte Verteidigungsarmee keine mörderischen Tötungswaffen mehr benötigen würde, die nur Tod und Zerstörung bringen, sondern dass sie sich mit reinen Verteidigungswaffen eindecken und nur diese zur Anwendung bringen könnten, wodurch keine Menschenleben gefährdet und tatsächlich nur reine Verteidigungshandlungen bei einem Angriff durchgeführt würden. Dies wird aber nicht getan, folglich nur das Foltern und das Töten des Feindes zur Sprache, Ausbildung und Anwendung kommt, wodurch potentieller und faktischer Mord gegeben ist; und wer dies noch mit seinem Gewissen vereinbaren kann, der verdient wohl auch den Namen Mensch nicht.

Nachweisbar lassen folterungswillige und tötungswillige Menschen bei jeder Gelegenheit ihren Ausartungen freien Lauf, und wo liesse sich das besser tun als bei Verurteilungen und bei Kriegs- und Revolutionshandlungen! In Kriegs- und Revolutionszeiten lassen ganz besonders jene Menschen ihren Ausartungen freien Lauf, die die Folter und die Todesstrafe befürworten; eine nachweisbare Tatsache. Ihre Ausartungen kennen dann keine Grenzen mehr, wenn sie die Möglichkeit der Freilassung ihrer Triebe und des legalen Folterns und Mordens erhalten; und die grausamen Ausartungen und Massenmorde dieser Elemente sind weltweit ausreichend bekannt, weshalb darüber wohl nicht mehr gesagt werden muss.