FIGU-Zeitzeichen Sonderausgabe Nr. 113, Mai/2 2024

10. Jahrgang, Nr. 113 Mai/2 2024


Abgelaufene Lebensmittel: Mutlose Detailhändler
Daniela Gschweng / 4.5.2024
Abgelaufene Lebensmittel verkaufen ist zulässig. Die Detailhändler
machen von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch.
Seit November 2021 ist der Verkauf von abgelaufenen Lebensmitteln gestattet. Statt den Joghurt mit überschrittenem Haltbarkeitsdatum wegzuwerfen, darf der Handel ihn für eine Zeit weiter verkaufen, solange er korrekt gelagert wurde und deutlich gekennzeichnet ist. Solche als MHD+ gekennzeichnete Lebensmittel dürfen Händler auch spenden, zum Beispiel an die Tafeln. Bei vielen Waren ist das auch sinnvoll. Etwa bei Teigwaren, bei vielen Milchprodukten und erst recht bei Lebensmitteln wie Honig und Salz, die nahezu ewig haltbar sind. Der Handel macht von dieser Möglichkeit aber kaum Gebrauch.