EU-Verfassung ermöglicht Todesstrafe und Tötung durch Militär und Sicherheitsorgane, wie auch Hinrichtungen bei ‹Aufstand›, ‹Aufruhr›, Demonstration und Unruhen

Ptaah Das ist mir bekannt.

Billy Gut, dann habe ich dazu folgendes zu sagen: Was unter Art. 1, Würde des Menschen gesagt ist, das dürfte ja klar sein mit Punkt 1, der da aussagt: «1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt …» Und weiter heisst es: «Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.» Hier folgt nun aber der krasse Widerspruch: «Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; 14.12.2007 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17
(Anmerkung des Herausgebers: Die Verweise auf die Artikelnumerierung der Verträge wurden auf den neuesten Stand gebracht und einige Fehler wurden berichtigt.)
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.»
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

«Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …»

Ptaah Das entspricht mehr als nur einem Widerspruch, denn in Wahrheit ist das Ganze ein sehr schwerer Betrug an der EU-Bevölkerung, weil mit einer täuschenden Tatsachenverdrehung in arglistiger, charakterloser, durchtriebener und verschlagener Weise eine Lüge als Wahrheit ausgelegt und das Töten von Menschen als Strafe und ‹Schutzmassnahme› wieder legalisiert wird, und zwar entgegen den Volksbeschlüssen, dass keine Todesstrafe mehr gegeben sein dürfe.