EU-Verfassung ermöglicht Todesstrafe und Tötung durch Militär und Sicherheitsorgane, wie auch Hinrichtungen bei ‹Aufstand›, ‹Aufruhr›, Demonstration und Unruhen

NWO Academy » EU, Justitia, Totalitarismus » EU-Verfassung ermöglicht Todesstrafe und Tötung 28. Dezember, 2013

EU-Verfassung ermöglicht Todesstrafe und Tötung bei ‹Aufstand› oder ‹Aufruhr›

Die Grundrechtecharta ermöglicht entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe (Artikel 102 des Grundgesetzes) die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder Aufruhr niederzuschlagen. Massgeblich ist eben nicht der vollmundige Artikel II–62, Absatz 2, des Verfassungsvertrages, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Die Ermächtigungen der Union im Bereich der «Gemeinsamen Aussen- und Sicherheits politik› genügen, um im Interesse der Effizienz der Missionen oder auch der Verteidigung die Todesstrafe einzuführen. Aufstände oder Aufruhre kann man auch in bestimmten Demonstrationen sehen. Der tödliche Schusswaffengebrauch ist in solchen Situationen nach dem EU-Verfassungsvertrag keine Verletzung des Rechts auf Leben». Wörtlich zitiert aus ‹Argumente gegen die Zustimmung zum Vertrag über eine Verfassung für Europa› von Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider, Professor für öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg, Weiterverbreitung der Schrift ist ausdrücklich erwünscht!

Der genaue Wortlaut des Vertragstextes bezüglich der Todesstrafe und Tötung bei ‹Aufruhr› oder ‹Aufstand› sowie der Erklärung dazu findet sich auf den Seiten 433/434 der von den EU-Behörden selbst herausgegebenen amtlichen Ausgabe der EU-Verfassung. In der Praxis bedeutet dies, dass z.B. bei den Demonstrationen in Leipzig und anderen Städten in den späten 1980er Jahren, die zum Fall der Berliner Mauer, zum Ende der DDR und zum Zusammenbruch des Kommunismus (‹realer Sozialismus›) insgesamt geführt haben, die Polizei das ihr vertraglich zustehende Recht gehabt hätte, auf die Demonstranten zu schiessen, diese zu töten oder später hinzurichten. Beim 1956 vergeblichen Freiheitskampf der Ungarn wurde dies von der damaligen Sowjet-Herrschaft ja auch tatsächlich so gehandhabt … Würde die EU-Verfassung in Kraft treten, hätte die Exekutive in allen EU-Staaten die gleichen ‹Rechte› wie die sowjetische Soldateska im früheren Ostblock!