Neutralität

In bezug auf die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik erläutert die deutschsprachige Wikipedia das Folgende: «Die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP; englisch Common Foreign and Security Policy, CFSP; französisch Politique étrangère et de sécurité commune, PESC) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Er bezeichnet die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Aussen-, Sicherheitsund Verteidigungspolitik und ist damit der wichtigste Teil des ‹auswärtigen Handelns der Union›, das daneben noch Bereiche wie die Entwicklungs- und Handelspolitik umfasst. Ein Unterbereich der GASP ist die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), für die teilweise eigene Regeln gelten. Die GASP wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1993 eingerichtet. Es handelt sich dabei um eine rein intergouvernementale (zwischenstaatliche) Kooperation der Regierungen; wichtige Beschlüsse können daher grundsätzlich nur einstimmig von allen Mitgliedstaaten im Europäischen Rat oder im Rat der Europäischen Union gefasst werden. Für die Durchführung der GASP sind der Hohe Vertreter der EU für Aussen- und Sicherheitspolitik und der ihm unterstellte Europäische Auswärtige Dienst sowie die diplomatischen Dienste der Mitgliedstaaten zuständig. Im EU-Vertrag sind die Grundsätze zum auswärtigen Handeln der EU und die GASP in Art. 21 bis Art. 46 geregelt.»

Weiter kann nachstehendes in der gleichen Rubrik nachgelesen werden:

«Die strategischen Interessen der EU werden nach Art. 26 EU-Vertrag vom Europäischen Rat definiert. Dieser legt durch einstimmigen Beschluss auch die allgemeinen Leitlinien der GASP fest. Auf Grundlage dieser Vorgaben formuliert dann der Rat der EU (in der Zusammensetzung als Aussenministerrat) die Beschlüsse zur GASP im Einzelnen. Auch er entscheidet grundsätzlich einstimmig. Lediglich in bestimmten Fällen, etwa wenn ein reiner Durchführungsbeschluss zu einer schon zuvor beschlossenen Aktion gefasst wird, sind auch Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit möglich.