Neutralität

Sollten zwei oder mehr Staaten sich in kriegerischen Handlungen befinden oder bestehen sonstige Differenzen usw. untereinander, darf ein neutraler Staat, zum Zweck einer allfälligen Konfliktlösung, lediglich eine neutrale und somit unparteiische Vermittlerrolle einnehmen, aber auch nur dann, wenn dies von den Konfliktparteien ausdrücklich erwünscht ist. Leider ist es so, dass gerade Österreich, Schweden, Finnland und Irland als EU-Mitgliedsländer ihre Neutralität eingebüsst haben, da die Europäische Union auf diktatorischen und also undemokratischen Wegen eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik mit einem einzigen Aussenministerium und einer eigenen ‹EU-Armee› anstrebt, wofür gewisse Voraussetzungen bereits seit längerem geschaffen wurden, wie unter anderem auch das Schaffen eines künftigen Aussenministers, der gegenwärtig offiziell ‹Hoher Vertreter› genannt wird. In verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten sind bereits ‹Reformen› am Laufen, die die einzelnen Aussenministerien letztendlich faktisch schwächen sollen, um den Weg für ein ‹unionsumfassendes› Aussenministerium und eine gemeinsame Armee ebnen zu können. Und da diese ‹Reformen› beinahe unbemerkt von der Öffentlichkeit im Hintergrund ablaufen, entsprechen sie folglich nichts anderem als einem hinterlistigen und äusserst undemokratischen Vorgehen, wobei bei den diesbezüglich verantwortlichen Politikern hauptsächlich Grössenwahn und Grossmachtpolitik im Vordergrund stehen. Dazu passt auch die Tatsache, dass seit dem Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 innerhalb der EU unter gewissen Umständen (z.B. bei Volksaufständen, bürgerkriegsähnlichen Situationen usw.) die Todesstrafe wieder eingesetzt werden darf, wovon die breite Öffentlichkeit ebenfalls nichts erfahren hat.