Geburtenstopp-Petition In bezug auf amtliche Reaktionen

Dabei ist es ganz egal, ob eine Frau aus irgendwelchen Gründen in ledigem Stand, in einer amtlich geschlossenen Ehe oder in einem freien Bündnis mit einem Lebenspartner schwanger wird, die Leibesfrucht gedeihen lässt, sie austrägt und zur Welt bringt.

Was nun die Petition Geburtenstopp betrifft, so hat diese jedoch nichts mit Menschenrechtsparagraphen zu tun, sondern mit reiner Vernunft. In bezug auf eine notwendige kontrollierte und weltweite Geburtenregelung und hinsichtlich einer Vermeidung einer in alle irdischen Bereiche eingreifenden irreparablen Schadensbringung durch eine Überbevölkerung ist in den Europäischen Menschenrechten der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 nichts geschrieben, weil das Ganze einfach infolge Mangel an Verstand, Vernunft und Sachkenntnis nicht berücksichtigt wurde. Eine kontrollierte Geburtenregelung, privaterweise oder amtlich geregelt, ist keineswegs wider die Privatsphäre gerichtet, sondern sie schützt sogar das Privatrecht und die Gesundheit der Frau. So ist ein weltweiter Geburtenstopp und eine zweckdienliche Geburtenregelung auch nicht wider die Menschenrechte, sondern gegenteilig voll in deren Sinn, wenn z.B. Artikel 25/Soziale Betreuung betrachtet wird, der aussagt:

«2. Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche und uneheliche, geniessen den gleichen sozialen Schutz.»

Wird nun dieser zweite Teil des Artikels 25 betrachtet, so fragt es sich, wo und wie dieser umgesetzt wird, wenn bedacht wird, wie viele Frauen sich als Mütter tagtäglich mit ihren mehreren Kindern abrackern, sie betreuen, pflegen und füttern und dabei noch den Haushalt und unzählige andere Dinge erledigen und auch noch für ihren Mann da sein müssen. Dafür erhalten sie kaum ein Dankeswort, werden wie Haus- und Herhälterinnen gehalten und nicht selten noch misshandelt.