Meine Erfahrungen mit dem menschenwürdigen...

...und vorteilhaften Einwanderungskontingent-System der Schweiz

Wenn ich das wunderschöne Land Schweiz von 1997 mit dem vergleiche, was in den letzten 17 Jahren bis 2014 daraus geworden ist, finde ich, dass ich ein Glückspilz gewesen bin, als ich aufgrund des damaligen Kontingent-Systems in der Schweiz aufgenommen wurde. Das System gewährleistete den Einwanderern einen menschenwürdigen Aufenthalt im Land, indem ihre Existenz durch das Aufnahmeverfahren gesichert wurde. Bereits vor der Einreise musste ein Anstellungsvertrag mit einem Arbeitgeber abgeschlossen sein, was damals selbstverständlich eine lange Suche nach einer Arbeit voraussetzte. Nur der schweizerische Arbeitgeber hatte die Befugnis, bei der Fremdenpolizei eine Aufenthaltsbewilligung für ausländische Arbeitsnehmer zu beantragen. Erst nachdem dieses Gesuch des Arbeitgebers bewilligt war, konnte die Person ins Land einreisen und die neue Anstellung antreten.

Dadurch dass in den ersten paar Jahren die automatische Quellensteuer vom Lohn abgezogen wird, die unter anderem auch die Arbeitslosenversicherung und die sozialen Abgaben zusammen mit der obligatorischen Krankenversicherung abdeckt, wird gewährleistet, dass der ausländische Mitarbeiter, der Teil des Einwanderungskontingent-Systems ist, in der Schweiz soweit geschützt ist, dass es ihm an nichts fehlen muss.
Als ich im Januar 1997 in die Schweiz kam, war ich zu dieser Zeit ziemlich die einzige Zuzügerin in meinem neuen Lebensraum. Demzufolge war ich eine Art ‹Exotin›, für die sich jeder voller Freude viel Zeit nahm, um mit mir Gedanken auszutauschen und mir alles zu zeigen und zu erklären. Ich fühlte mich sofort voll aufgenommen und hatte dadurch einen guten Start in die doch langsame Integrierung in die Gesellschaft. Trotzdem brauchte es noch einige Jahre, bis ich mich erfreulicherweise zu den im Dorf Beheimateten zählen durfte, was auch dadurch zustande kam, dass ich im Jahr 2013 Schweizerin wurde.