Auszüge aus dem offiziellen 582. Kontaktgespräch vom 1. März 2014

In bezug auf die ordentliche und spezielle Gesetzgebung für alle Notwendigkeiten des Alltags und des Lebens ist diese länder- und völkerweit einheitlich und auf absolute Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Gleichheit restlos aller Menschen ausgerichtet, folglich also weltweit nur eine einzige gleichlautende Gesetzgebung und Gesetzanwendung vorgegeben und für alle Menschen gültig ist. Also können Gesetze und Verordnungen nicht gebogen werden – was du einmal in bezug auf die irdischen Gesetze usw. als Gummiparagraphen und Gummigesetze bezeichnet hast –, wie das in den Gesetzgebungen aller Staaten der Erde der Fall ist, die teilweise auch schwerst menschlich-verbrecherisch sind, wie z.B. in bezug auf die Folter und die Todesstrafe. Und was die Vermischungen zwischen unseren Völkern betrifft, so ist dazu zu sagen, dass solche nur in seltenen Fällen in der Weise in Erscheinung treten, wenn Angehörige verschiedener Völker untereinander Bündnisse eingehen, was aber tatsächlich äusserst selten ist. Die Regel ist die, dass die einzelnen Völker und die in diesen vorherrschenden Volksgruppen unter sich bleiben und sich also weder vermischen noch ihre Sitten und Gebräuche durch andere kulturelle Einflüsse verändern. Dies trägt dazu bei, dass die jeder Volksgruppe eigenen Gesundheitsstände und all deren Eigenschaften erhalten bleiben, was dazu beiträgt, dass Krankheiten nicht mehr oder wenn schon, dann nur äusserst selten in Erscheinung treten. Das Ganze dieser Völker-Nichtvermischungen trägt auch dazu bei, dass keine Krankheiten und Seuchen verschleppt werden, wie auch ein Völkerteil mit einem anderen nicht in irgendwelche Schwierigkeiten gerät, und zwar weder in bezug auf Fremdheit oder Rasse noch hinsichtlich Gütern, Produkten oder Sprachen usw. Da in der Regel die Völkerangehörigen unter sich bleiben – mit nur sehr wenigen Ausnahmen bei sehr seltenen Vermischungs-Partnerschaften –, entstehen auch keine Völkervermischungen und fremden- und rassenfeindliche Konflikte mit anderen Völkern oder zwischen Familien und Nachbarn usw. Und was auch äusserst wichtig ist, ist die Tatsache, dass wir keinerlei Religionen und Sekten kennen, wie auch keine verschiedene politische Parteien und Richtungen. Alle plejarisch-erranischen Völkerschaften sind allein und einheitlich den schöpferisch-natürlichen Gesetzen und Geboten zugeneigt, die durch die Geistführerschaft gelehrt werden. Folgedem gibt es bei uns Plejaren weder Religions- noch Sektenhass, noch religiöse oder sektiererische Kulthandlungen, Riten oder irgendwelche Auseinandersetzungen. Was letztlich noch sehr wichtig zu sagen ist, ist die Tatsache, dass es bei allen unseren Völkern gemäss deren gesamtem kulturellen Verhalten und infolge der Gesetzgebung, wie bezüglich der Hinwendung zu den schöpferisch-natürlichen Gesetz- und Gebotsmässigkeiten, keine Prostitution gibt.