Auszug aus dem 582. offiziellen...

Dies trägt dazu bei, dass die jeder Volksgruppe eigenen Gesundheitsstände und all deren Eigenschaften erhalten bleiben, was dazu beiträgt, dass Krankheiten nicht mehr oder wenn schon, dann nur äusserst selten in Erscheinung treten. Das Ganze dieser Völker-Nichtvermischungen trägt auch dazu bei, dass keine Krankheiten und Seuchen verschleppt werden, wie auch ein Völkerteil mit einem anderen nicht in irgendwelche Schwierigkeiten gerät, und zwar weder in bezug auf Fremdheit oder Rasse, noch hinsichtlich Gütern, Produkten oder Sprachen usw. Da in der Regel die Völkerangehörigen unter sich bleiben – mit nur sehr wenigen Ausnahmen bei sehr seltenen Vermischungs-Partnerschaften –, entstehen auch keine Völkervermischungen und fremden- und rassenfeindliche Konflikte mit anderen Völkern oder zwischen Familien und Nachbarn usw. Und was auch äusserst wichtig ist, ist die Tatsache, dass wir keinerlei Religionen und Sekten kennen, wie auch keine verschiedene politische Parteien und Richtungen. Alle plejarisch-erranischen Völkerschaften sind allein und einheitlich den schöpferisch-natürlichen Gesetzen und Geboten zugeneigt, die durch die Geistführerschaft gelehrt werden. Folgedem gibt es bei uns Plejaren weder Religions- noch Sektenhass, noch religiöse oder sektiererische Kulthandlungen, Riten oder irgendwelche Auseinandersetzungen. Was letztlich noch sehr wichtig zu sagen ist, ist die Tatsache, dass es bei allen unseren Völkern gemäss deren gesamtem kulturellen Verhalten und infolge der Gesetzgebung, wie bezüglich der Hinwendung zu den schöpferisch-natürlichen Gesetz- und Gebotsmässigkeiten, keine Prostitution gibt. In bezug auf die demokratische Volksbestimmung ist bei uns alles derart geregelt, dass alle Völker resp. deren Bevölkerungen informationstechnisch mit dem Zentrum der Weltregierung sowie mit der jeweiligen Volksobrigkeit verbunden sind, die einerseits selbst, wie aber auch aus Anträgen aus den Obrigkeiten der Völker oder einzelner Personen Anträge und Traktanden ausarbeitet und diese zur Beurteilung und Wahl aller Bevölkerungen stellt. Diesbezüglich werden alle Völker resp. deren Bevölkerungen aufgefordert, drei Stunden vor einer Abstimmung resp. vor einem Wahlgang, wie du jeweils sagst, für eine bestimmte Zeit an den entsprechenden Geräten für einen Wahlgang oder deren mehrere anwesend zu sein, die überall öffentlich und in Wohnungen für Abstimmungsvorgänge angebracht sind.