Leserfrage 'Demokratie'

Das Volk kann daher nicht nach eigenem Ermessen, Verstand und nach eigener Vernunft sich für ein Für oder Wider entscheiden, weil es durch die Propaganda und Werbung der Parteien und des Parlaments usw. beeinflusst und aufgespalten wird. So ergibt sich, dass also nicht der einzelne Bürger des Volkes nach eigenem Ermessen und Willen, wie auch nicht nach eigener Entscheidung ein Für oder Nein für eine Sache abgibt, sondern lediglich seine Stimme nach dem Willen der Parteien und des Parlaments usw. erhebt und demgemäss handelt. So ist dadurch gegeben, dass nicht das Volk über Belange, über sein Wohl und Wehe sowie über sein Schicksal bestimmt, sondern nur einer oder einige wenige, dem oder denen das Machtinstrument des Regierens in die Hände gegeben ist, die grundlegend jedoch nur den Volkswillen ausüben und diesen rundum repräsentieren müssten. Das aber bedeutet, dass von den Parteien und Regierenden keine Volksnähe besteht, sondern dass diese nur ihre eigenen Interessen vertreten und mit Macht, Gewalt und Zwang durchsetzen. Also kann infolge dem, dass keine organisatorische Verbindung besteht zwischen den Parteien, Regierenden, Herrschenden, Staatsmächtigen, Despoten, Diktatoren, Regimen sowie von diesen gegenüber dem Volk, keine Demokratie zustande kommen, und es können die Regierenden auch nicht das Volk repräsentieren. Genau das Gegenteil verlangt aber eine wahre Demokratie, nämlich dass die Volksführer – und solche können und dürfen nur vom Volk berufen resp. gewählt werden – als Repräsentanten des reinen Volkswillens in Erscheinung treten und in direktem Kontakt mit dem Volk stehen. Dies verlangt eine wirkliche Demokratie, nicht jedoch dass das Volk von ihren Repräsentanten resp. von ihren Volksführern isoliert ist, wie das bei allen undemokratischen Regierungsformen der Fall ist und also das Volk nichts oder nur wenig zu sagen hat in bezug auf Staats- und Volksführungsgeschäfte in jeder Beziehung. Eine undemokratische Regierungsform bedeutet also, dass das Volk von den Regierungsgeschäften völlig oder bei Teildemokratien teilweise vom Bestimmungsrecht isoliert wird, wobei den Regierenden eine Immunität zugestanden wird, durch die sie für alles und jedes ihres Handelns absolut freie oder teilweise freie Hand haben. Das aber sind undemokratische Rechte, die nur den Regierenden, jedoch nicht dem einzelnen des Volkes resp. diesem umfänglich selbst nicht zugesprochen werden. In dieser Weise sind die undemokratischen Regierungsformen ein Instrument zur Ausbeutung des Volkes sowie zur Aneignung der Volksmacht, wobei dem Volk jedes Recht der Sich-zur-Wehr-Setzung unter Strafandrohung verboten ist.
Tatsache ist, dass wenn aus Parlaments- und Parteienbeschlüssen oder aus Machenschaften sonstiger Machtorgane entsprechende Bestimmungen und Wahlen usw. ein Ergebnis entsteht, durch das eine Regierungsform, wie ein Parlament oder eine x-beliebige andere Form des Regierens, hervorgeht, statt eine demokratische volksbestimmte Volksvertretung, dann entsteht dadurch keine wahre Volks- und Volkswillen-Repräsentation, sondern ein Prinzip des undemokratischen Regierens über das Volk.