Neonazis und anderes Gesindel der Neuzeit

Niemals sind Verbrechen irgendwelcher Art und Schwere zu rechtfertigen oder sogar zu verstehen, denn nichts berechtigt einen Menschen dazu, seine vorhandenen eigenen Probleme auf andere Menschen abzuwälzen, wie auch nicht sein eigenes Versagen in bezug auf die Meisterung des eigenen Lebens an anderen Menschen durch Gewalt auszulassen oder vermeintlich zu kompensieren. Bei den Neonazis, ebenso wie bei allen anderen Extremisten aller Art, ob sie sich nun als einzelne, als Gruppe oder Organisation als Rechte, Linke, Autonome, Religiöse, Politische oder sonstwie bezeichnen und von irren, lebensfeindlichen und verabscheuungswürdigen Ideologien beherrscht und gesteuert sind, handelt es sich um Gestalten, die einfach krank im Kopf sind. Sie können oder wollen nicht erkennen, dass alle Menschen absolut gleichwertig und gleichberechtigt sind, und zwar ganz egal, welcher Rasse, welchem Volk, welcher Nationalität, welcher Glaubensrichtung und welchem gesellschaftlichen Stand usw. sie angehören. Rechtschaffene Menschen haben bedingungslos als solche geachtet, respektiert, geehrt, gewürdigt und nicht nur toleriert, sondern anerkannt zu werden. Wer dagegen handelt, verstösst gegen die entsprechenden schöpferischnatürlichen Gesetze und Gebote, denn diese besagen, dass alle Arten von irrealen, lebensfremden und menschenfeindlichen Ideologien, Handlungen, Taten, Worten und Reden absolut schöpfungs- und naturwidrig sind und gegen die Regeln eines sicheren Lebens verstossen. Menschen, die falschen Ideologien anhängen, ihr diesbezügliches Gedankengut verbreiten und sich durch ihre falsche menschen- und lebensfeindliche Gesinnung zu kriminellen oder gar zu verbrecherischen Handlungen, Taten und Reden usw. hinreissen lassen, schliessen sich dadurch selbst aus dem Kreis der menschlichen Gesellschaft aus, folglich dies durch entsprechende Gesetze ohne Wenn und Aber durchgesetzt werden muss, um die rechtschaffene menschliche Gemeinschaft zu schützen
In genannter Weise gegen Recht und Gesetz Verstossende resp. straffällige Elemente müssen geeigneten Massnahmeerfüllungsorten zugeführt werden, wo sie unter Aufsicht über die schöpferisch-natürlichen Gesetze und Gebote in bezug auf das Leben, die Lebensführung und den Umgang mit den Mitmenschen, der Gesellschaft und dem Staat belehrt werden müssen. Ihren Lebensunterhalt sollten die Fehlbaren dabei durch harte Arbeit selbst verdienen müssen, wobei jedoch psychische und körperliche Strafen, Folter und sonstige Misshandlungen aller Art oder sogar die Todesstrafe gegen Kriminelle und Verbrecher in keinem einzigen Fall Anwendung finden dürfen. Solches nämlich geht nicht konform mit den schöpferisch-natürlichen Gesetzen und Geboten, folglich solche Handlungen selbst gegenüber dem schlimmsten Verbrecher nicht angewendet werden dürfen. Eine zeitlich begrenzte oder eine effectiv lebenslange Aussonderung aus der Gesellschaft, durch das Verbringen der Fehlbaren an sichere Massnahmeerfüllungsorte, ist vollauf genügend. Wird dem aber zuwidergehandelt durch menschliche Gesetze, durch Rache, Hass und Vergeltung usw., dann entspricht auch das einer strafbaren und ausartenden Handlung durch die Gesetzgebung, die Gerichtsbarkeit und die Richter usw.