Sichtungsbericht
Dieser grellstrahlende Zustand hielt aber nur einige Sekunden an, wonach die Leuchtkraft aber rapide abnahm, wodurch das Flugobjekt wieder seine ursprüngliche Grösse und Helligkeit einnahm und – wie wenn nichts geschehen wäre – ruhig weiterflog, bis es nach wenigen Sekunden am Horizont hinter Bäumen unseren Blicken entschwand. Äusserst beeindruckt von dieser optischen Demonstration – wir beide hatten zuvor noch nie ein derart hell und stark leuchtendes Flugobjekt zu Gesicht bekommen –, versuchten wir uns Klarheit zu verschaffen, worum es sich bei dem phänomenalen Lichtobjekt handeln konnte. Noch darüber diskutierend ergab es sich, dass nach wenigen Minuten ein zweites Objekt am Nachthimmel auftauchte, wie das erste an gleicher Position und in gleicher Grösse und Helligkeit. Wie das erste Lichtobjekt flog auch dieser zweite fahrende ‹Stern› mit gleicher Geschwindigkeit und völlig geräuschlos exakt von Norden nach Süden, um nach wenigen Sekunden hell und stark wie das erste Objekt ‹aufzuflammen›. Wie beim ersten Leuchtobjekt dauerte dieser beeindruckende Vorgang nur einige Sekunden, wonach auch dieses zweite Objekt ebenfalls wieder zu seiner ursprünglichen Grösse und Helligkeit zurückkehrte und nach wenigen Sekunden hinter dunklen Bäumen am Horizont verschwand. Nach diesem zweiten Vorfall wurde es ruhig am nächtlichen Sternenhimmel, folglich Christian und ich, dankbar dafür, was wir sehen und erleben durften, unsere Heimreise in Angriff nahmen.
Wir beide wissen, dass es sich bei diesen beiden Flugobjekten mit absoluter Bestimmtheit weder um Flugzeuge, Helikopter, Ballone noch um Segelflugzeuge usw. handeln konnte, da wir erstens keinerlei Triebwerks- noch sonstige Geräusche hörten, und weil wir zweitens auch wissen, dass zu diesem Zeitpunkt der gesamte Luftraum über der Schweiz für sämtliche Flugzeuge gesperrt war. Selbst Segelflugzeuge hätten geeignete Schleppflugzeuge in Anspruch nehmen müssen, um auf diese Höhe zu gelangen, was aber aus vorgenannten Gründen ausgeschlossen werden kann, allein schon infolge der späten Nachtzeit. Auch die Testflüge, die zur Messung der Aschekonzentration in der Atmosphäre unternommen wurden, kommen für eine mögliche Erklärung bzw. Identifizierung der beiden fliegenden Leuchtobjekte nicht in Frage, weil diese Testflüge ausschliesslich nach sogenannten Sichtflugregeln stattfanden und folglich aus Sicherheitsgründen auch nur am hellichten Tag durchgeführt werden durften.