Ein Blick in die Irrungen religiösen Glaubens – Teil 1

Wer sich für die ganze Liste interessiert, findet diese unter nachstehender Internetadresse in englischer Sprache: http://www.jewfaq.org/613.htm.

Nebst diesen 613 auf der Thora basierenden Geboten bzw. Mitzwot gibt es noch Tausende Gebote bzw. Richtlinien, die durch Rabbis erlassen wurden. Diese werden unterteilt in drei Kategorien:

Gezeirah = Gebote, die verhindern, dass unabsichtlich gegen ein Thora-Gebot verstossen wird. Beispiel: Gemäss der Thora ist es verboten, am Sabbat zu arbeiten. Das Gezeirah verbietet es, an einem Sabbat z.B. einen Bleistift, Geld oder einen Hammer in die Hand zu nehmen, um zu verhindern, dass man diese am Sabbat benutzt und dadurch unbedachterweise eine Arbeit verrichtet.

Takkanah = eine Regel, die mit den Thora-Geboten nicht in Beziehung steht und beispielweise der öffentlichen Wohlfahrt dient. Beispiele: Öffentliche Thora-Lesungen jeden Montag und Mittwoch, oder das im Jahre 1000 vom Rabbi Gershom Me'or Ha-Golah ausgesprochene Verbot der Mehrehe für Juden, die in christlich dominierten Ländern leben.

Minhag = ein Brauch, der genügend lang ausgeübt wurde, dass er zu einer festen Regel wurde.

Zur jüdischen Gebots-Sammlung ist noch anzufügen, dass einige der Gebote heutzutage nicht eingehalten werden können, weil beispielsweise der Tempel und der Opferaltar nicht (mehr) existieren, oder weil der Staat Israel nicht in theokratischer Form existiert – zum Glück, muss man sagen. Würde in Israel nämlich die demokratische Staatsform in eine Theokratie umgewandelt, dann würden Rechtssatzungen gültig, wie diese im 2. Buch Mose resp. Exodus in den Kapiteln 21 und 22 aufgeführt sind. Wie dort nachgelesen werden kann, ist die ‹göttliche Rechtsprechung› gleichermassen ausgeartet, verabscheuungswürdig und aller Menschlichkeit entbehrend, wie dies gegenwärtig beispielsweise in Saudi-Arabien oder in von Taliban oder anderen fanatischen Sektierern beherrschten Gebieten der Fall ist (Steinigungen, Enthauptungen, Glieder abhacken, usw.).