Islamistische Terroristen vertreten nicht den Islam ...

Im Falle der islamistischen Terroristen wird so im Namen Allahs gemordet und zerstört, wie auch im Namen die ‹šari’a› (Scharia), die von den Terroristen grundlegend falsch gedeutet und sozusagen als Gottesstrafe oder Gottesstrafgericht usw. ausgelegt wird.
Das Wort bedeutet nämlich etwas anderes, denn es bezieht sich nämlich in keiner Weise auf eine Strafe oder Strafregelung, sondern in völlig unspektakulärer Weise ist damit ein Weg gemeint, der zu den Quellen führt. Die ‹šari’a› beruht wahrheitlich und grundsätzlich kurz erklärt auf einem umfassenden islamischen Rechtssystem, das im wesentlichen darauf ausgerichtet ist, eine korrekte Antwort auf die Frage zu finden, wie der Mensch leben soll, um gottgefällig zu sein. Dabei geht es darum, dass die Rechtleitung (huda), die Allah den Menschen gegeben haben soll, eben durch den Koran und durch das Vorbild des Propheten Muhammed, darauf ausgerichtet sein soll, dass das Leben fruchtbar gemacht wird und dass die Islam-Gläubigen vor Fehltritten bewahrt werden sollen. Terror, Mord, Folter, Tod und Zerstörung gehören in keiner Weise dazu und lassen sich weder im Koran noch in irgendwelchen anderen islamischen Religionsschriften finden.

Nebst der ‹šari’a› gibt es noch eine nach oben offene Skala anderer islamischer Begriffe, die ausserhalb der Islamwelt unbeliebt sind, wie z.B. der Begriff ‹fatwa›, der sich in den westlichen Medien verselbständigt hat, wobei in der neueren Zeit insbesondere die iranischen Ayatollahs (Zeichen Gottes = Ehrentitel für besondere islamische Gelehrtenklasse) und das iranische Regime schuld sind, die das islamische Recht missbraucht haben und zum Mord gegen den englischen Schriftsteller Salman Rushdie und gegen den dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard aufgerufen haben. Dadurch stand plötzlich die ‹fatwa›, die von den Medien als ‹Todesfatwa› bezeichnet wurde, für blinde Todesurteile barbarischer ‹islamischer Regimes›. Dagegen ist die tatsächliche Bedeutung des Begriffs ‹fatwa› im wesentlichen ebenfalls so unspektakulär wie die ‹šari’a›. Wahrheitlich ist eine ‹fatwa› ein islamisches Rechtsgutachten, das zu Fragen Stellung bezieht, die durch die Regelungen der ‹šari’a›, des islamischen Rechts, nicht eindeutig geklärt sind.

In der Neuzeit ab 1844 ist es unter den Menschen der Erde modern geworden, im Namen von irgend etwas Aufstände und Demonstrationen zu machen sowie Gewalttaten, Morde, Terroranschläge, Massenmorde, Folterungen und sonstige Gewalttaten und Verbrechen zu begehen sowie ungeheure Zerstörungen anzurichten. In hauptsächlicher Weise werden alle diese verbrecherischen Handlungen fälschlich und irrig im Namen eines imaginären Gottes und einer Religion und des wahngeschwängerten und fanatischen Glaubens oder gar im Namen Satans sowie in hassgeschwängerter Weise durchgeführt. Weiter erfolgt das Ganze aber auch durch Zuhilfenahme der Nennung der Natur, des Klimaschutzes, des Tierschutzes, der Menschlichkeit und Gerechtigkeit usw., folglich dem Ganzen der Nennungen eigentlich keine Grenzen gesetzt sind.