Leserfrage


Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Und bezüglich dessen, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, wird durch das Minarettverbot auch der Artikel 7 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzt. Dies, weil nämlich den Islamgläubigen, die auch Menschen sind, wie die Christen und sonstigen Gläubigen anderer Religionen, in bezug auf ihre Gleichheit vor dem Gesetz hinsichtlich ihres Rechtes in Sachen Religion und Kultgebäuden gemäss ihrer religiös geprägten gebäulichen Tradition mit dem Minarettverbot das ihnen zugesicherte Recht verwehrt wird. Diese Darlegung ist nicht weit hergeholt, denn mit etwas Verstand und Vernunft lässt sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte diese Tatsache ableiten:


Artikel 7
Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf den gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung.

Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet also in weiterem Sinn, dass die Menschen auch in bezug auf ihre religiösen Errungenschaften, wie eben religiöse Kultgebäude, ihrer Tradition gemäss solche erstellen dürfen und dass es niemandem ansteht, dies zu verbieten, und zwar ganz gleich, um welche Religion oder sonstigen Kult es sich handelt. Auch das ist also Gleichheit vor dem Gesetz, folglich sich der Schutz des Gesetzes auch auf des Menschen religiöse und kultische Gebäulichkeiten bezieht, die für ihn eine grosse ideologische und psychische Bedeutung haben. Willentlich dagegen zu verstossen, wie z.B. durch das Minarettverbot, kommt nicht nur einem Bruch in bezug auf die Menschenrechte gleich, sondern es ist auch eine boden lose Frechheit und eine katastrophale Einmischung in den Bereich der durch die Gesetze garantierte Glaubensfreiheit und die damit verbundenen Kultbauten. Allein schon wenn gesetzmässig eine Glaubens- und Religionsfreiheit gegeben ist, dann bedingt das auch, dass jeder Religions- und sonstigen religiösen Glaubensgemeinschaft ihre eigenen Kultgebäude zugestanden werden müssen, und zwar im normalen traditionellen Rahmen und Umfang. Wird dem nicht so gehandelt, dann wird das Gesetz missachtet und gebrochen. Und das gilt auch in bezug auf die islamischen Kultgebäude resp. die Moscheen, deren offenes Zeichen die Minarette sind.