Leserfrage

Artikel 19
Meinungs- und Informationsfreiheit

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Durch die religiöse und sektiererische Indoktrination hat der Gläubige jedoch keine eigene freie Meinung mehr, sondern nur noch die ihm durch Religionen und Sekten eingehämmerte Glaubenswahnmeinung, folglich er zumindest in dieser Beziehung sich keine eigene Meinung mehr bilden und auch eine solche nicht mehr vertreten kann. Also wird nur noch eine stinkreligiöse und sektiererische sowie eingehämmerte Meinung vertreten, durch die auch Religionshass entsteht. Grundsätzlich haben wir in der Schweiz Gedanken- und Religionsfreiheit, wie im aufgeführten Artikel der Menschenrechte klar und deutlich festgehalten ist. Nichtsdestotrotz wird die Religionsfreiheit missachtet, wie das auch mit dem Minarettverbot der Fall ist. Die fadenscheinige Ausrede, dass mit dem Verbot nicht die islamische Religion gemeint sei, die zieht nicht, denn ein Minarett mit einem Halbmond auf der Spitze ist, wie ein Kirchturm, nicht mehr und nicht weniger für die Gläubigen als nur ein Symbol ihres Kultgebäudes und ihres Religionskultes. Mit Extremismus und Terrorismus hat das Ganze nichts zu tun, sondern einzig und allein mit einem Religionskultsymbol. Wenn nun verrückterweise durch Religionshass und Rassenhass sowie durch Desinformation und triefende Feigheit in bezug auf den Islam, der in keiner Art und Weise mit dem Terror der extremen und radikalen Islamisten gleichzusetzen ist, für die Minarette des Islamkultes ein Verbot erlassen wird, dann wäre es nur des Rechtens, wenn auch die Türme und das Glockengeläute der christlichen Seelenabschussrampen mit ihrem Gockel oder Christuskreuz auf der Spitze verboten würden. Auch Kirchtürme sind ein Zeichen und Symbol eines Religionskultes, eben des Christenkultes, also gehören auch diese eliminiert, wenn für die Moscheen des Islam die Minarette verboten werden. Gleiches müsste dann auch zutreffen für Synagogen und Tempel, wenn diese Türme, Minarette und dergleichen als Kennzeichen der Kultgebäude hätten. Aber tatsächlich wäre ein solches Tun ebenso hirnrissig wie das Minarettverbot, zu dem nur gesagt werden kann, dass damit auch die Islamgläubigen und ihre Würde und Gleichheit, die Gleichberechtigung sowie die Schwesterlichkeit und Brüderlichkeit diffamiert und in den Dreck gestossen werden. Auch dazu gibt es einen Artikel in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der von den Minarettverbietern ebenfalls missachtet wurde und der besagt: