Bevölkerungswachstum ohne Ende? – Schluss mit dem Tabu!
Selbstverständlich wäre es widersinnig, eine weltweite Geburtenkontrolle einzuführen und gleichzeitig mit grossem medizinischem Aufwand und unter grossen psychischen Strapazen Unfruchtbarkeitsprobleme zu überwinden versuchen, wie z.B. durch die Zeugung im Reagenzglas. Künstliche Befruchtungen sind zu verbieten, und fruchtbarkeitsfördernde Massnahmen haben sich auf natürliche Methoden wie z.B. gesunde Ernährung, Vermeidung von Stress, Senkung der Hodentemperatur und Verminderung der Strahlenbelastung usw. zu beschränken. Paare, bei denen sich keine Schwangerschaft einstellt, haben dies mit Fassung zu tragen, denn das Leben ist auch ohne eigene Kinder absolut lebenswert. Ausserdem haben unfruchtbare Paare, die über eine Bewilligung zur Nachkommenszeugung verfügen, die Möglichkeit, ein fremdes Kind in Pflege zu nehmen bzw. zu adoptieren. Vor allem in der Anfangs- und Übergangszeit der Einführung solcher Geburtenstopp-Massnahmen und wegen der damit verbundenen Strafmassnahmen (siehe weiter unten) wird es sicher viele Kinder geben, die auf liebevolle Aufnahme durch Zieheltern angewiesen sind. Dass die schändliche Leihmutterschaft, die das Kind zur Ware degradiert, verboten bleiben muss, versteht sich von selbst. Bezüglich Adoption und Pflegeplatz gilt es noch zu erwähnen, dass zu adoptierende Kinder wenn immer möglich in ihrem eigenen Land/Kulturkreis verbleiben sollen, wo sie von Menschen gleicher Rasse und Mentalität betreut werden.
Damit kommen wir nun zum bereits erwähnten Geburtenstopp-System. Die Limite von drei Kindern pro Frau wird kombiniert mit Phasen von siebenjähriger Dauer, in denen eine Nachkommenszeugung erlaubt bzw. nicht erlaubt ist. Abgesehen davon, dass bereits die Bedingungen zur Nachkommenszeugung einen grossen Wandel im bisherigen Freiheitsverständnis darstellen, verbunden mit grossen psychologischen Problemen und Lernleistungen, können diese 7-Jahres-Zyklen zumindest in der ersten Phase der Einführung nicht gleichzeitig stattfinden, sondern müssen gestaffelt werden, weil die sozialen und wirtschaftlichen Probleme sonst zu gross wären. Würden nämlich weltweit während sieben Jahren keine Kinder mehr geboren, dann gingen ganze Wirtschaftszweige ein und viel Know-how verloren (Lehrerberufe, Ausbildungen, Produkte für Kleinkinder, Geburtsabteilungen/Hebammen, usw.). Aus diesem Grund sollte die Einführung bzw. Durchführung der Geburtenstopp-Phasen gestaffelt erfolgen. Die in der FIGU-Überbevölkerungsbroschüre Nr. 3 vorgeschlagene Variante, dass die Nachkommenszeugungs-Erlaubnis an den ersten Buchstaben des Familiennamens gebunden werden könnte, dürfte mit viel zu grossem administrativem Aufwand und zu grossen Unsicherheiten verbunden sein. Viel einfacher und administrativ rationeller zu handhaben wäre die folgende Staffelung bzw. Anwendung:
Massgebend für die Zeugungserlaubnis ist das Geburtsdatum der Frau. Dabei werden die Frauen in zwei Kategorien eingeteilt, nämlich in jene, die an einem ungeraden Tag geboren sind, z.B. am 1., 17. oder 31. eines Monats, oder an einem geraden Tag, z.B. am 2., 18. oder 30. eines Monats. (Eine kabbalistische Berechnung wäre aber auch möglich, nämlich die Quersumme der Geburtszahl und Reduktion auf eine Zahl. Beispiel: 31 = 3 + 1 = 4.) Dieses System bedingt, dass sämtliche Geburten auf dem Planeten korrekt registriert und jedem Kind ein genaues Geburtsdatum zugeordnet wird.
Ab der Einführung der weltweiten Geburtenstopp-Massnahmen wechseln sich nun 7jährige Phasen von Zeugungserlaubnis und Zeugungsverbot ab. Beispiel: Per 1. Januar 2015 erhalten jene Ehepaare, in denen die Ehefrau über eine gerade Geburtszahl verfügt, während sieben Jahren die Erlaubnis, eines bis drei Kinder zu zeugen. Am 31. Dezember 2021 erlischt dieses Recht, wonach nun die Ehefrauen mit einer ungeraden Geburtszahl während den nächsten sieben Jahren an der Reihe sind. (Natürlich reduziert sich die Nutzungsdauer einer Siebenjahresperiode je nach Heiratsdatum und Datum der Zeugungserlaubnis.) Diese Siebenjahreszyklen wiederholen sich so lange, bis die irdische Bevölkerungszahl auf den Zielwert gesunken ist. Danach bleiben die Nachkommenszeugungs-Bedingungen in Kraft, wobei aber der Siebenjahreszyklus entfällt.
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