Bevölkerungswachstum ohne Ende? – Schluss mit dem Tabu!

Selbstverständlich sind solche Verstösse gegen die Massnahmen im Detail zu untersuchen, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. So ist es denn auch die Pflicht jeder Frau, sich sofort und frühzeitig bei den Behörden zu melden, wenn sie eine unerlaubte Schwangerschaft feststellt, damit diese im Frühstadium abgebrochen werden kann. Sofern sie glaubhaft nachweisen kann, dass Verhütungsmittel versagten oder eine Vergewaltigung vorlag (was unverzüglich gemeldet werden muss), entfallen schwerwiegende Massnahmen (allerdings nur beim erstmaligen Verstoss).
Dass die Frau bezüglich der Geburtenstopp-Massnahmen besonders in die Pflicht genommen wird, liegt darin begründet, dass sie schwanger wird und nicht der Mann. Gleichzeitig aber bedeutet dies für die Frau, dass es allein und ausschliesslich in ihrem Ermessen und ihrer Entscheidung liegt, ob sie schwanger werden will oder nicht, oder ob sie eine Abtreibung vornehmen lassen will oder nicht. Ist keine gesetzliche Volljährigkeit gegeben, dann liegt der Entscheid bei den Erziehungsberechtigten, wobei die Jugendliche angemessen angehört werden muss.
Bei Vergewaltigung (gleich ob durch Mann oder Frau) und Notzucht (worunter der sexuelle Missbrauch von Kindern fällt sowie der Missbrauch von Menschen als Sexsklaven) sind die Schuldbaren zu sterilisieren und aus der Gesellschaft auszusondern. Die gleiche Massnahme gilt für Sodomisten (Zoophilie), und zwar für jene Männer und Frauen, die zur Befriedigung ihres Geschlechtstriebes Tiere missbrauchen.
Da eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Geburtenstopp-Massnahmen mit drakonischen Strafen verbunden ist, ist es Pflicht aller Staaten, den Menschen ausreichend zuverlässig wirkende Verhütungsmittel zur Verfügung zu stellen und die Menschen in deren Anwendung korrekt zu schulen. Zur Kontrolle der Einhaltung der Massnahmen ist zudem jedes Mädchen und jede Frau im gebärfähigen Alter verpflichtet, sich mindestens alle drei Monate einem Schwangerschaftstest zu unterziehen. Dies gilt auch für jene Frauen, die wohl über eine Nachkommenszeugungs-Erlaubnis verfügen, sich aber in jener 7-Jahres-Phase befinden, in der für sie eine Schwangerschaft nicht erlaubt ist. Wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt, ist entweder unverzüglich eine Abtreibung vorzunehmen, oder wie erwähnt, das Kind in fremde Obhut zu geben. Im Rahmen von Massnahmen gegen die Überbevölkerung stellt eine Abtreibung einen Notwehrakt dar und gilt nicht als Mord, was gegenteilig dann der Fall wäre, wenn z.B. ein Fötus abgetrieben wird, weil er ein unerwünschtes (= in der Regel weibliches!) Geschlecht aufweist.