Bevölkerungswachstum ohne Ende? – Schluss mit dem Tabu!

Dadurch, dass das System auf der Geburtszahl aufbaut, ist die Gerechtigkeit für alle Menschen gewährleistet, auch wenn die Auswirkungen wegen der Staffelung natürlich verschieden sind. In jedem Fall ist es aber einer Frau möglich, spätestens ab dem 35. Altersjahr schwanger zu werden, vorausgesetzt, dass Heirat und Zeugungserlaubnis genügend früh erfolgt sind. Kommt es dann zur Geburt eines Kindes, dann gilt der Kinderwunsch als erfüllt, sofern der Säugling nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt eines natürlichen Todes stirbt. (Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass es für die Frau von gesundheitlichem Nutzen ist, wenn sie zwischen den Geburten rund drei Jahre Regenerationszeit einhält.) Dadurch, dass einem Ehepaar im ‹günstigsten› Fall sieben volle Jahre zur Verfügung stehen, um eines oder mehrere Kinder zu zeugen, entfällt viel Stress, der sowohl auf die Empfängnisfähigkeit als auch auf die Lebensqualität einen negativen Einfluss hat.
Die Einführung der Geburtenstopp-Massnahmen wird verständlicherweise nicht überall eitel Freude auslösen, bedeutet dies doch für sehr viele Menschen, dass sie zeitlebens kinderlos bleiben werden. Die Zahl jener, die sich dagegen auflehnen werden, wird gross sein, denn noch lange kann nicht vorausgesetzt werden, dass Verantwortungsbewusstsein, Mitgefühl, logisches Denken, Weitsicht, Losgelöstheit von religiös-sektiererischen Zwängen sowie Friedfertigkeit sich in erheblichem Masse in den Erdenmenschen festgesetzt haben werden. Auch wird die Zahl jener gross sein, die der Meinung sind, aufgrund ihrer gesellschaftlichen oder politischen Position, ihren grossen Vermögenswerten, der adeligen Abstammung oder aufgrund religiösen Auserkorenseins usw. ein Recht auf Ausnahmeregelungen zu haben, und sie werden dieses vermeintliche Recht auch in Anspruch zu nehmen versuchen. Dieser abzusehenden Ungerechtigkeit muss von Beginn an rigoros ein Riegel geschoben werden. Deshalb muss die Einführung von Geburtenstopp-Massnahmen von entsprechenden harten, aber gerechten Strafbestimmungen begleitet sein, die allen Menschen bekanntzugeben und konsequent anzuwenden sind.
Doch bevor ich zu den Strafmassnahmen komme, möchte ich noch zwei Erkenntnisse und eine Forderung zu bedenken geben:
– Nach der erfolgreichen Einführung der Nachkommenszeugungs-Bestimmungen wird es keine unerwünschten Kinder und keine sogenannten ‹Unfälle› mehr geben.
– Jedes Kind wird die Gewähr haben, dass es zumindest zu Beginn seines Lebens erwünscht war.
– Jedes Kind hat das Recht zu wissen, wer sein biologischer Vater ist. Dieses Wissen darf ihm von der Mutter nicht vorenthalten werden, und deshalb ist das Erbgut eines jeden Neugeborenen mit jenem seiner Eltern zu vergleichen.

Lenkungs- bzw. Strafmassnahmen
Eine Nichteinhaltung der weltweit eingeführten Geburtenstopp-Massnahmen zeigt auf, dass sich die Fehlbaren um das langfristige Wohl von Kindern und Kindeskindern einen Dreck scheren und nach dem dummen Spruch leben: «Nach mir die Sintflut.» Solche Menschen beweisen mit ihrer Uneinsichtigkeit, dass sie nicht über das notwendige Verantwortungsbewusstsein verfügen, das zur gesunden Erziehung von Nachwuchs erforderlich ist.
Tritt nun der Fall ein, dass eine Frau ohne die notwendige Bewilligung ein Kind gebärt, dann ist ihr dieses Kind nach der Geburt wegzunehmen und in die Obhut von Zieheltern bzw. zur Adoption freizugeben. Die schuldbare Frau und der Erzeuger des Kindes werden sterilisiert und je nach Situation verpflichtet, eine Busse von bis zu 10 Jahreslöhnen zu leisten, wofür sie viele Jahre hart zu arbeiten haben. Das Bussgeld wird einerseits dazu verwendet, die Zieheltern finanziell zu unterstützen bzw. für das illegal gezeugte Kind ein Sparkapital anzulegen, und andererseits dient es zur Äufnung eines staatlichen Fonds, aus dem Zahlungen geleistet werden, um allgemein Härtefälle im Zusammenhang mit den Geburtenstopp-Massnahmen zu mildern.