424. Kontakt, Hinsichtlich Vogelseuche und Bestimmung

Wie auch immer, eine Bestimmung hat in unserem Verständnis immer etwas mit einer Wahl-, Gedanken- und Handlungseinschränkung zu tun oder damit, dass etwas getan wird oder getan werden muss, das nur mit einem Kraftakt und mit Verzicht auf bessere Alternativen erreicht werden kann. In der Regel verstehen wir unter einer Bestimmung, dass ihr das eigene Leben, das Wollen, das Können und die Absichten ohne Rücksicht auf die gegebenen Möglichkeiten untergeordnet werden. Das kann bedeuten, dass das ganze Leben grundlegend umgekrempelt und der eigene Charakter verleugnet sowie das eigene Denken und Handeln vergewaltigt werden muss.

Es gibt aber noch eine weitere Art der Bestimmung - die selbsternannte Bestimmung und die Bestimmung in bezug auf die Geisteslehre, die ihre Erfüllung nur in den gegebenen Möglichkeiten usw. finden kann. Dabei handelt es sich um eine Bestimmung, die wohl eine gewisse Handlungs- und Denkweise voraussetzt, die aber frei von jedem Zwang ist und nur als Bestimmung erfüllt werden kann, wenn die inneren und äusseren Möglichkeiten und das eigene Wollen, das Verantwortungsgefühl und die Interessen mit der gegebenen Bestimmung auch wirklich übereinstimmen und mit ihr harmonieren. Diese Bestimmung ist mit einer gewaltlosen Gewaltsamkeit zu vergleichen, die ohne negativen Kraftaufwand, ohne Zwang, quasi mit einer natürlichen Leichtigkeit getragen und umgesetzt wird, weil einfach alle Faktoren im Zusammenhang mit der Bestimmung übereinstimmen und mit ihr gleichlaufen. Diese Form von Bestimmung verlangt vom Menschen, dass er sich über seine ureigensten inneren Ziele und Beweggründe Klarheit verschafft und dass er bereit ist, sich seinem inneren Drang zu stellen und die Verantwortung, die damit zusammenhängt, auch wirklich wahrzunehmen, zu erkennen und diese zu erfüllen. Erst wenn diese Entscheidung gefallen ist und wenn alle inneren und äusseren Möglichkeiten und Gegebenheiten mit der Bestimmung übereinstimmen, kann eine Entscheidung zur Erfüllung oder Nichterfüllung fallen. Und nur wenn die Harmonie vollkommen, der Wille zu Verantwortung umfänglich und die inneren und äusseren Möglichkeiten den Erfordernissen der Bestimmung flexibel angepasst werden können, wird eine Bestimmung nach dem Sinn der Geisteslehre zu einer wirklichen Bestimmung. Deren Erfüllung ist niemals mit einem Zwang verbunden, sondern sie fundiert immer auf einer freien und freiwilligen Entscheidung, die im Einklang mit den eigenen Erkenntnissen, mit dem Wissen, der Verantwortungserkennung und mit den inneren und äusseren Möglichkeiten des aktuellen Lebens getroffen wird. Eine solche Bestimmung berechtigt zu nichts, aber sie verpflichtet den Menschen, seine eigenen inneren und äusseren Möglichkeiten auszubauen und zu evolutionieren, um sich in Harmonie mit der Bestimmung zu entfalten, zu wachsen und weiterzuentwickeln.