424. Kontakt, Hinsichtlich Vogelseuche und Bestimmung

424. Kontakt, Samstag, 17. Juni 2006


Ptaah
... Die Wichtigkeit ist die, dass sich unseren genauen Abklärungen gemäss nun leider tatsächlich ergeben hat, dass sich unser Verdacht, den ich dir am 16. April anvertraute, umfänglich bestätigt hat.

Billy Du meinst bezüglich der Vogelseuche?

Ptaah Ja, davon spreche ich. Unsere weiteren Analysen haben unsere ersten Ergebnisse vom 4. April bestätigt; das Vogelseuche-Virus H5N1 ist leicht mutiert, dass es schon seit rund vier Monaten von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Eine grosse Gefahr stellt es allerdings in diesem Rahmen für den Menschen noch nicht dar, denn erst eine weitere und gefährlichere Mutierung könnte zur Katastrophe führen.

Billy Also doch, aber leider nicht zu ändern.

Ptaah
Ja, leider. Aber wenden wir uns anderen Dingen zu. - Unser telepathischer Kontakt heute nachmittag war eine interessante Erweiterung, als du Bernadette gebeten hast, ihren Artikel hinsichtlich dem Problem Bestimmung vorzulesen. Wie du mir erklärt hast, gibt es diesbezüglich immer wieder Missverständnisse.

Billy
Das ist tatsächlich so, denn die Menschen der Erde verstehen unter einer Bestimmung etwas, das einzig und allein mit Gesetzen, Befehlen und Verordnungen usw. zusammenhängt, die befolgt werden müssen. Für sie ist also eine Bestimmung eine Anordnung, eine Vorschrift oder gesetzliche Verfügung usw., wobei auch eine letztwillige Bestimmung resp. ein letzter Wille als letztwillige Verfügung darunter fällt, wie aber auch ein Verwendungszweck einer Sache resp. eines Gegenstandes. Auch die sogenannte höhere und göttliche Bestimmung und Berufung fallen darunter, so aber auch die Bestimmung, als Mensch zu resp. für etwas bestimmt zu sein, wie z.B. als Handwerker oder Künstler usw. Dass all diese Formen der Bestimmung jedoch etwas mit Zwang und dergleichen zu tun haben, darüber wird vom Menschen kaum oder überhaupt nicht nachgedacht, wie auch nicht darüber, dass er sich eigene Bestimmungen schafft, die er zwanglos für sich erschafft und die er je gemäss den gegebenen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Umständen usw. erfüllen kann oder nicht. Im Sinne der Geisteslehre gesehen sind also solche persönliche Bestimmungen derart aufgebaut, dass sie sowohl erfüllt werden oder nicht erfüllt werden können, und zwar je nachdem, ob die zur Erfüllung notwendigen Voraussetzungen, Bedingungen, Grundsätzlichkeiten resp. Grundlagen und sonstigen Bedingtheiten gegeben sind oder nicht.