Leserfragen zu islamischen Verhaltensregeln

Nichtislamische Frauen sollten in arabischen Ländern nie rücksichtslos sein und, wie bereits erwähnt, ihre Haare und ihre Haut bedecken, was ganz besonders dann von dringender Notwendigkeit ist, wenn ihnen die Möglichkeit geboten wird, eine Moschee betreten zu dürfen. Nichtislamische Männer sollten eine langärmlige Oberbekleidung tragen und also die Arme bedeckt halten.

Betreten einer Moschee

Ist Nichtislamisten das Betreten einer Moschee erlaubt (was nicht selbstverständlich ist), dann müssen vor dem Betreten der Gebetsstätte die Schuhe ausgezogen werden, um barfuss oder in Socken den Gebetsbereich zu betreten. Dies gilt ganz besonders dort, wo Teppiche ausgelegt sind. Wer seine Schuhe nicht am Eingang stehen lässt, sondern mitnimmt, sollte stets darauf bedacht sein, diese nicht mit den Sohlen nach unten abzustellen, sondern die Sohlen aneinandergerichtet resp. gegeneinandergerichtet hinzustellen.

Das Essen

In der Regel gibt es bei den Einheimischen des Orients keine Bestecke wie Messer, Gabel und Löffel (solche Utensilien sind nur für Touristen und entsprechende Hotels usw. gegeben). Das eigentliche orientalische Essbesteck besteht aus dünnem Fladenbrot, ohne das keine Mahlzeit stattfinden kann. Sitte und Brauch verlangen, dass dieses Flachbrot ausschliesslich mit der rechten Hand in kleine Stücke gerissen und zu kleinen Schaufeln geformt wird, also sozusagen zu einem Brotlöffel, mit dem die Speisen aufgenommen und zum Mund geführt werden. Diese Brotstückchen dürfen jeweils nur eine einmalige Verwendung finden, folglich sie also nur einmal in das Essen getaucht und nur einmal zum Mund geführt werden dürfen. Und selbst dann, wenn an dazu bestimmten Orten mit westlichen Bestecken gegessen wird, oder ausschliesslich nur mit den Fingern, dann dürfen dazu nur die Finger der rechten Hand benutzt werden, weil die linke Hand und deren Finger als unrein gelten. Dies nicht zuletzt darum, weil mit der linken Hand das Toilettenendgeschäft verrichtet wird. So darf die linke Hand nur im Notfall für Essenszwecke, wie das Teilen des Fladenbrotes, verwendet werden. Alles andere gilt als äusserst unanständig, beschämend und ärgerlich.

Ein besonderes Augenmerk muss darauf gerichtet werden, dass der Anstand auch in bezug der Speisendarreichung gewahrt wird: Was an Essbarem und an Tranksame dargeboten wird, ganz gleich, wie merkwürdig es aussieht oder duftet, und ganz gleich, wie gross die Portion bemessen ist: Es wäre eine unverschämte Beschämung und Beleidigung gegenüber dem Gastgeber, wenn nichts davon gegessen und nicht getrunken wird.