Leserfragen zu islamischen Verhaltensregeln

Und zum Gebet verpflichtet sind alle erwachsenen Männer und Frauen. Und Vorschrift ist auch, dass der/die Gläubige/n ausgehend vom täglichen Geschäft nicht einfach zur Verrichtung des Gebets übergehen darf/dürfen, sondern dass er/sie sich zuerst in einen Zustand kultischer Reinheit versetzen muss/müssen. Das Gebet selbst gibt den Islamgläubigen den Rahmen des Tages, denn gemäss den Vorschriften des Heiligen Koran (islamisches Religionsbuch) ist das Gebet traditionell täglich fünfmal zu verrichten, so in der Morgendämmerung, am Mittag, am Nachmittag und am Abend. Zu den gegebenen Zeiten werden die Gläubigen durch den Muezzin vom Minarett der Moschee herunter zum Gebet gerufen, was heute in der Regel via Lautsprecher und sonstige moderne Technik geschieht. Für die Muslima und den Moslem ist es beim Beten eine Notwendigkeit, dass nicht nur der Körper, sondern auch die Kleidung am Ort der Gebetsverrichtung rein gehalten sein müssen. Insbesondere ist dabei die Moschee der traditionelle Anbetungsort. In Ermangelung einer solchen Stätte, kann – wie bereits erklärt – ein Teppich, ein Kleidungsstück oder sonst irgendeine Unterlage ausgebreitet werden, um darauf das Gebet zu verrichten, das nebst der eigentlichen sprachlichen Gebetshandlung aus sieben speziellen körperlichen Abläufen und einem Schlussritual besteht, wobei eine kleine Kopfbedeckung getragen wird:

1) Die Muslima/der Muslim richtet sich nach Mekka aus, steht in aufrechter Haltung da und richtet seine Gedanken auf die zu erfolgende Zwiesprache mit Gott (Allah) aus.

2) Die offenen Hände werden beidseitig neben den Kopf gehoben, wobei der Daumen unter die Ohren angelegt und die Handflächen wie zum Hören offengehalten werden, während «Allahu akbar» (Gott ist gross) gesprochen wird. (Die Handhaltung der Muslima weicht geringfügig von der des Muslim ab.)

3) Danach werden die Hände vor dem Bauch zusammengelegt (übereinander) und die erste Sure (Kapitel/Kanon) des Koran (die fatiha) rezitiert, die mit der basmala beginnt: «Im Namen des barmherzigen und gnädigen Gottes.» Danach wird noch einer weitere Koransure gesprochen, zumindest die 112. (Die Handhaltung der Muslima weicht geringfügig von der des Muslim ab.)

4) Es erfolgt die Verneigung, bei der die Handflächen auf die Beine etwas oberhalb der Knie gelegt werden, wobei abermals das «Allahu akbar» gesprochen wird sowie dreimal «Ruhm und Preis meinem Gott, dem Allmächtigen.» Danach richtet sich die Muslima/der Muslim wieder auf und sagt: «Möge Gott den hören, der ihn preist, Dir, mein Herr, die Lobpreisungen.»