Leserfragen zu islamischen Verhaltensregeln

Der Waschvorgang für das Gebet

1) Es wird die innerliche Absicht gefasst, sich zu reinigen.

2) Es wird die basmala gesprochen: Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Barmherzigen.

4) Es werden die Hände gewaschen und die Zähne mit Wasser (evtl. Zahnstocher oder Zahnbürste) gereinigt.

5) Der Mund wird ausgespült, wonach Wasser in die hohle rechte Hand genommen und dieses in die Nase eingezogen wird, wonach das Ausspucken des Wassers aus dem Mund und dann das Zurückfliessenlassen des Wassers aus der Nase in die linke Hand erfolgt.

6) Nun erfolgt das Waschen und Reiben des Gesichts von der Haarwurzel bis zum Kinn sowie von einem Ohr zum andern.

7) Weiter folgt ein Streichen mit Wasser über den Kopf, wobei vorn begonnen wird bis zum Hinterkopf und dann wieder zurück.

8) Danach werden die Füsse bis zu den Knöcheln gewaschen, wobei dafür gesorgt wird, dass auch die Haut zwischen den Zehen benetzt werden. Erst wird dabei der rechte Fuss gewaschen und erst dann der linke, wobei die Füsse gerieben werden.

Der ganze Waschvorgang wird einmal vollzogen, doch wenn er sorgfältiger sein soll, dann wird er dreimal durchgeführt. Üblicherweise wird zur Waschung Wasser verwendet, doch wenn kein solches vorhanden ist, wie in abgelegenen Gegenden, oder wenn das Wasser nicht benutzt werden soll oder nicht darf (Wassermangel, Krankheit, gefährliche Gewässer oder gefährliche Umgebung der Wasserstellen), dann darf eine sogenannte Ersatzreinigung durchgeführt werden: Dabei sucht die gläubige Muslima und der gläubige Muslim einen sauberen Boden (oder ein kleiner Gebetsteppich wird ausgelegt; das Gebet wird immer streng nach Mekka zur Kabbala verrichtet) und streicht sich über das Gesicht und die Hände.

Gebetsort, Gebetsrichtung, Gebet, Kleider und Körper

Im Islam gibt es das sogenannte private und das mystische Gebet, wobei besonders die Form des Dhikr (Gedenken resp. Gottgedenken) zu beachten ist. Die Pflicht zum Gebet wird zwar in der Regel von den einzelnen Gläubigen wahrgenommen, doch besitzt es eine einheitliche Form und wird nach festen Riten verrichtet, wodurch es zu einem Ritus der Gemeinschaft wird und die Gläubigen in die Gebetsgemeinschaft eingebunden werden. Der Koran betont die Gebetspflicht der Islamgläubigen: «Sag zu meinen Dienern, die glauben, sie sollen das Gebet verrichten» (Sure 14, Vers 31). «Verrichtet das Gebet» wird unzählige Male wiederholt. Ausdrücklich wird bestimmt: «Das Gebet ist für die Gläubigen eine für bestimmte Zeiten festgesetzte Vorschrift» (Sure 4, Vers 103).