EU-Beitritt und Schengener-Abkommen
Und das kann und darf folgedessen auch in keiner Weise als ‹politische Parteiergreifung›, nicht als ‹politische Einmischung› und auch nicht als ‹Politisieren› bezeichnet oder erachtet werden, sondern einzig und allein als das, was es wirklich und in Wahrheit ist; nämlich eine freie, unabhängige, unpolitische und neutrale Meinung.Was nun die Mauscheleien des Bundesrates sowie deren Mitheuler und sonstigen Befürworter betrifft, wie Sie das ganz in meinem Wortsinn nennen, müssen auch die Menschenrechte beachtet und eingehalten werden, ansonsten sich der Bundesrat des Amtsmissbrauches schuldig macht, und zwar auch gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung. Woran sich der Schweizer Bundesrat und alle die von Ihnen genannten Parteien und all deren Anhänger gemäss der Menschenrechte halten müssen, geht aus dem Artikel 21 "Allgemeines, gleiches Wahlrecht" hervor: "3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch periodische und unverfälschte Wahlen mit allgemeinem und gleichem Wahlrecht bei geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen." Da nun aber Parteien bestehen, ist diese freie und unverfälschte Wahl nicht mehr gegeben, weil nämlich die einzelnen Parteien die angeblich unverfälschte Wahl dadurch beeinflussen und manipulieren, indem bestimmte Parteiparolen usw. bestimmen, welche Wahl bei einer Abstimmung getroffen werden soll. Dadurch aber kommt nicht mehr der freie Wille des einzelnen Bürgers zur Geltung in bezug einer Stimmabgabe, sondern der Wille der Partei. Das aber verstösst gegen das Gesetz, weil durch die Parteiparole-Bestimmung der Wille des Volkes manipuliert wird und somit nicht mehr die Grundlage für eine freie und unverfälschte Wahl und Stimmabgabe bildet. So kann der Wille des Volkes nur dann zur Geltung kommen, wenn jeder Bürger unbeeinflusst von irgendwelchen Parteien usw. seine ureigenste Meinung bildet und diese als Grundlage für anfallende freie und unverfälschte Wahlen zur Geltung bringt. Da das aber mit Parteien nicht möglich ist, weil diese parteieigene Parolen und Richtlinien usw. für jede Votierung erlassen, wird der Parteiangehörige - jedoch auch Nichtmitglieder - von der Parteimeinung beeinflusst, gesteuert und zum Parteizweck missbraucht. Das aber ist nicht des Rechtens und entspricht nicht einer staatlichen und auch nicht einer persönlichen Freiheit, sondern der Form einer Parteiendiktatur, die rechtsmässig staatlich verboten werden müsste. Diese Form der Diktatur wiegt den Bürger und die Bürgerin in der falschen Annahme einer persönlichen Freiheit, die wahrheitlich jedoch eine Versklavung durch die Partei darstellt.Für den Schweizer Bundesrat und dessen ihm hörigen Parteien und sonstigen Mitheuler bedeutet der Schengener Vertrag mit den sogenannten Bilateralen Abkommen nichts mehr und nichts weniger als eine dem Volk verheimlichte Hintertür und eine Vorstufe, um durch eine Irreführung unter der Nase der Bevölkerung hinweg den Beitritt der Schweiz in die EU zu erschleichen.