Mehr Beweise bitte! Ein paar eigene Gedanken.

Eine vielversprechende Alternative zur Wahrheitsfindung in Billys Fall sehe ich jedoch in weiterem aktuellem Bildmaterial, das seit Mitte der Neunziger Jahre existiert und das nicht von Billy selbst, sondern von unterschiedlichen Zeugen fügungsmässig erstellt wurde. Dieses ist meines Wissens bisher noch nicht von Experten untersucht worden. Diese Begebenheiten wurden in einem Zeugenbuch zusammengetragen, das jedem Interessenten zugänglich und also frei erwerbbar ist. Bei der nachfolgenden Bilderauswahl habe ich mich bemüht, diejenigen Bilder zu verwenden, die ich seit Jahren von der FIGU her kenne und die sich mir in einer bestimmten Art und Weise ins Gedächtnis eingeprägt haben. Auch möchte ich hiermit niemanden mit den aufgeführten Beispielen verurteilen. Die herangezogenen Beispiele dienen lediglich zum Aufzeigen des wahren Sachverhalts.

Ich behaupte, weder alle UFO-Bilder von Billy zu kennen, noch behaupte ich, genau zu wissen, wer durch Billy oder die FIGU eine Erlaubnis erhalten hat, diese Bilder ins Web zu stellen oder daraus eigene Abwandlungen herstellen zu dürfen. Sollte ich durch die aufgeführten Links Website-Eigner versehentlich indirekt des Missbrauchs beschuldigt haben, so war das keine Absicht. Hierzu möchte ich auf einen vielfach verwendeten Hinweis aufmerksam machen, der in solchen Fällen angewendet wird: «Verwendung erfolgt mit freundlicher Genehmigung/Erlaubnis seitens/durch …» und Angabe der Originalquelle. Nachdem ich diese Angabe nicht gefunden habe, nehme ich an, dass es sich bei den Abbildungen um eine von der FIGU oder Billy nicht genehmigte Verwendung des Materials handelt.

In den gängigen Infoquellen berichten Juristen darüber, dass die Copyright-Verletzungen im Web noch nicht eindeutig ausgelegt sind und es für sie auch schwierig sei zu definieren, ab wann ein Objekt unerlaubt verwendet worden ist, ob eine Manipulation/Änderung z.B. an einem Bild automatisch eine 'künstlerische Neukreation' darstellt und dadurch andere Eigentumsrechte gelten, die wiederum keinen Strafbestand darstellen. Ob hier Logik oder Unlogik herrscht, kann ich nicht beurteilen, jedoch ist soviel klar: Das eigene Rechtsempfinden und Urteilsvermögen scheinen sich in diesem Paragraphendschungel nicht immer wiederzufinden. Die diffuse Rechtslage scheint manch einem Bilddieb in seinem Aktionismus sehr hilfreich zu sein.