Die Erd-Charta

GRUNDSÄTZE
I. ACHTUNG VOR DEM LEBEN UND SORGE FÜR DIE GEMEINSCHAFT DES LEBENS

  1. Achtung haben vor der Erde und dem Leben in seiner ganzen Vielfalt.
    a. Erkennen, dass alles, was ist, voneinander abhängig ist und alles, was lebt, einen Wert in sich hat, unabhängig von seinem Nutzwert für die Menschen.
    b. Das Vertrauen bekräftigen in die unveräusserliche Würde eines jeden Menschen und in die intellektuellen, künstlerischen, ethischen und spirituellen Fähigkeiten der Menschheit.
  2. Für die Gemeinschaft des Lebens in Verständnis, Mitgefühl und Liebe sorgen.
    a. Anerkennen, dass mit dem Recht auf Aneignung, Verwaltung und Gebrauch der natürlichen Ressourcen die Pflicht verbunden ist, Umweltschäden zu vermeiden und die Rechte der Menschen zu schützen.
    b. Bekräftigen, dass mit mehr Freiheit, Wissen und Macht auch die Verantwortung für die Förderung des Gemeinwohls wächst.
  3. Gerechte, partizipatorische, nachhaltige und friedliche demokratische Gesellschaften aufbauen.
    a. Sicherstellen, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten überall gewährleistet werden und jeder Mensch die Chance bekommt, seine Begabungen voll zu entfalten.
    b. Soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit fördern, die es allen ermöglicht, ein materiell gesichertes und erfülltes Leben zu führen, ohne dabei ökologische Grenzen zu verletzen.
  4. Die Fülle und Schönheit der Erde für heutige und zukünftige Generationen sichern. a. Erkennen, dass die Handlungsfreiheit jeder Generation durch die Bedürfnisse zukünftiger Generationen begrenzt ist. b. Künftigen Generationen Werte, Traditionen und Institutionen weitergeben, die ein langfristiges Gedeihen der Erde und der Menschheit fördern.

Um diese vier weitreichenden Selbstverpflichtungen zu erfüllen, ist folgendes notwendig: