Leserfrage

Also ist die Wahrheit die, dass wenn der Mensch einem anderen nicht die Wahrheit sagt in bezug auf falsche und schädliche Dinge, die beim andern effectiv festgestellt werden, dann verhält er sich völlig falsch und verfälscht allein durch sein Schweigen die Wirklichkeit und begeht eine stille Lüge. Das ist aber weder schöpferisch-natürlich gesetzeskonform noch Ehrlichkeit gegenüber dem Mitmenschen. Wahrheitlich fordern allein die Menschlichkeit und die Achtung sowie die Nächstenliebe das Mitgefühl und den Respekt vor dem Mitmenschen, wie aber auch die Menschenpflicht, dass ihm frei und offen Fehlerhaftes in seinen Verhaltensweisen aufgezeigt und nicht feige und aus falschem Unrechtsverstehen verschwiegen wird, was er an sich und in seinem Verhalten zum Besseren, Guten und Positiven ändern soll. Wird aber nicht so gehandelt, dann können keine zwischenmenschliche Beziehungen zustande kommen oder überhaupt bestehen, die aufrichtig-ehrlich, gut, positiv und von dauerhaftem Bestehen sind, denn solche Beziehungen bestehen auf offenen Worten und Meinungen, die unter den Menschen einander kundgetan werden und dabei helfen, ein Leben zu führen, das der Korrektheit entspricht und frei ist von Süchten, Lastern usw. und von falschen Verhaltensweisen.
Was weiter zu sagen ist in bezug auf die Aussage von H. Hesse: Das Feststellen von bei anderen Menschen hat in keiner Weise etwas mit zu tun, denn die schöpferisch-natürlichen Gesetze bestimmen, dass Fehler gemacht werden müssen, damit daraus gelernt und dadurch Fortschritt und immer Besseres, Gutes und Positives daraus gelernt und gewonnen werden kann. Also wird dadurch vermieden, weil es als Unrecht angesehen wird, dem Mitmenschen seine fehlhaften Verhaltensweisen aufzuzeigen, dass er sein Fehlerhaftes erkennen und beheben kann. Genau das aber ist unrecht, denn jeder Mensch hat das Recht, dass er auf Fehler bei sich selbst aufmerksam gemacht wird, damit er sie beenden und zum Besseren ändern und dadurch auch ein besseres und korrekteres Leben führen kann. Ausserdem, und das ist sehr wichtig, ist zu sagen, dass beim Aufzeigen von Fehlerhaftem beim Menschen nicht dieser als solcher beurteilt wird, weil effectiv nur vom falschen Handeln und von den unrichtigen Taten und Verhaltensweisen die Rede ist. Der Mensch als solcher ist an und für sich unantastbar und untadelhaft, was jedoch bei ihm beanstandet werden kann und bei ihm angreifbar ist, das sind seine Laster, Süchte und falschen Gedanken, Handlungen, Taten und seine Verhaltenweisen, die sowohl ihm selbst als auch den Mitmenschen Ärger, Angst, Furcht, Elend, Not und Schaden bringen. Und genau diesbezüglich könnte sehr viel vermieden werden, wenn die Menschen zueinander offen und ehrlich wären, ehrliche zwischenmenschliche Beziehungen pflegen und einander in Anstand und Respekt gegenseitig die Fehler aufweisen würden, anstatt zu kneifen und sich hinter völlig dummen, duckmäuserischen Meinungen und einem angeblichen Unrecht eines NichtnennenDürfens von Tatsachen in bezug auf Handlungen, Laster, Süchte, Taten und falschen Verhandlungsweisen zu verstecken. Ein solches Handeln, Tun und Verhalten ist in bezug auf die Pflichterfüllung gegenüber dem Mitmenschen völlig feige und verantwortungslos und zeugt von einer Armseligkeit in bezug auf das Verstehen und Nicht-ausleben-Können der schöpferisch-natürlichen Gesetze und Gebote, die fordern, dass jeder Mensch dem andern in jeder erdenklich möglichen guten und positiven Beziehung hilfreich beistehen soll, und zwar auch in der Hinsicht, dass dem Mitmenschen sein Fehlverhalten aufgezeigt wird, damit er aus eigener Kraft darüber nachdenken und seine Fehler beheben kann.
SSSC, 10. Mai 2014, 15.30 h Billy