Pflichterfüllung

Mit der bewussten Verweigerung aller Pflichten ist auch die persönliche Würde zahlreicher Menschen auf der Strecke geblieben. Diese sind nicht mehr gewillt, verantwortungsvolle Aufgaben ihrer eigenen Lebensgestaltung zu übernehmen, ebensowenig die wichtigen Pflichten einer sozialen Selbstverantwortung. Kleinste psychische Belastungen, allgemein mentale Anforderungen oder körperliche Anstrengungen führen zu reinen Pflichtübungen, zu Unlust, Widerstand, Ermüdungserscheinungen und Erschöpfungszuständen. Die Zivilisationskrankheiten der Selbstvernachlässigung, Pflichtgleichgültigkeit und Unzuverlässigkeit haben sich zu einer gesellschaftlichen Seuche entwickelt. Infolge dieser persönlichen Verwirrungen verliert der Mensch seine Fähigkeit, die schöpferisch-natürliche, soziale und persönliche Pflichterfüllung als Mutter seiner inneren und äusseren Freiheit zu erkennen, die in Tat und Wahrheit seine Existenz weder behindert noch beeinträchtigt, sondern gegenteilig fördert. Es ist das oberste Ziel des Menschen, die Pflichterfüllung in absoluter Freiwilligkeit und als erfolgreiches Produkt eigener Denkprozesse zu übernehmen und zu wahren. Die Erfüllung selbstauferlegter und freiwilliger Pflichten und Aufgaben ist als solches ein Versprechen. Das abgegebene Versprechen ist als solches wiederum eine unabdingbare Verbindlichkeit und hat zeitlebens volle Gültigkeit. Jede Ausübung menschlicher Pflichten wird erst mit dem Tod oder durch die begründete Beendigung ihrer Notwendigkeit aufgehoben, niemals jedoch aus reiner Nachlässigkeit, Faulheit oder Lustlosigkeit usw. Die unentwegte Befolgung der eigenen Pflichterfüllung bezeugt dem Menschen eine tiefe Ehrwürdigkeit und Charakterstärke. Ebenso ist die Einhaltung des ‹gegebenen Wortes› eine ‹heilige› resp. ehrwürdige Pflicht.
In ihrer falschen Lebensauffassung von Recht und Ordnung definieren zahlreiche Menschen das Verständnis der eigenen Freiheit, der Unabhängigkeit und Selbstverwirklichung usw. mit dem Recht auf ein egoistisches und egozentrisches Tun und Handeln. Infolge seiner falschen Vorstellungen von Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Autarkie betrachtet der Egoistische und Eigennützige seine Mitmenschen und seine Umwelt als feindlich und einschränkend. Er meidet deren Ratgebungen und distanziert sich von zwischenmenschlichen Verbindlichkeiten. Jegliche soziale, berufliche oder persönliche Verantwortung oder das Pflichtbewusstsein werden ihm zur unerträglichen Last, denn fälschlich fühlt er sich von diesen eingeengt und bedrängt. Jeder vernünftige, aufmerksame und kluge Mensch wandelt jedoch offenen Auges und offenen Sinnes durch die Welt, sucht und findet in der schöpferischen Natur die klärenden Fragen und Antworten über den Sinn und Zweck seiner Existenz. Er ist sich seiner evolutivverpflichtenden Aufgaben und Teilhaftigkeit an der schöpferischen Schöpfung und ihrer Natur bewusst, ebenso der wechselseitigen Symbiose und Abhängigkeit seiner menschlichen Existenz von den schöpferisch-natürlichen Prinzipien, Gesetzen und Geboten.
Es ist dem Schöpfungsbewussten höchste Menschenpflicht, die schöpferische Natur in ihrer wundervollen Vielfalt und Schönheit zu bewahren. Als Lebensgrundlage seiner eigenen Existenz erkannt, wird der schöpfungsorientierte Mensch das schöpferisch-natürliche Wachstum fördern, mit seiner eigenen Hände Arbeit pflegen und ihre kreierenden Kräfte nutzvoll einzusetzen wissen. Aus der Symbiose zwischen schöpferischer Natur und der eigenen Existenz entstehen dem Menschen Rechte und Pflichten verschiedenster Art. Indem das Schöpferisch-Natürliche dem Erdenmenschen in grosser Fülle die nötigen und seiner Art gemässen Lebensgrundlagen gibt, die elektromagnetisch-kosmische Lebensenergie, Atemgase und Lebensmittel usw. zur Verfügung stellt, erfüllt es am Menschen vorbildlich seine evolutive Pflicht und Schuldigkeit. Keine einzige bewusstseinsmässige, körperliche, gedanklich-gefühlsmässige und psychische oder sonstige Funktion könnte ohne die unablässige Pflichterfüllung durch die schöpferisch-natürlichen Energien, deren Kräfte, Gesetze und Gebote aufrechterhalten werden. Dennoch liegt es nicht im schöpferischen Sinn, einen Zwang auf den Menschen auszuüben oder jemals Rechenschaft oder Dankbarkeit von ihm zu fordern. Daher ist es ihm geboten, aus eigener Erkenntnis, in selbstauferlegter Pflichterfüllung und in absoluter Freiwilligkeit die schöpferisch-natürlichen Gesetze und Gebote nach bestem Können und Vermögen zu ehren, zu würdigen und zu befolgen, um letztendlich wahrlicher Mensch zu werden.