Pflichterfüllung

Die Lehre der Pflichten wird Deontologie (zusammengesetzt aus dem griechischen to deon, ‹das Erforderliche, die Pflicht›, und logos, ‹Lehre›, also ‹Pflichtenlehre›) genannt. Gemäss dem etymologischen Wörterbuch findet der Begriff ‹Pflicht› seinen Ursprung im ‹Pflegen›: Pflicht, ‹Anforderung eines bestimmten Verhaltens›, mhd. pfliht, phliht, pflihte, freundliche Fürsorge, Pflege, Obhut, Aufsicht, Gemeinschaft, Teil, Dienst, Sitte, Art, Recht, ahd. Pfliht, phliht, Fürsorge, Sorgfalt, Obhut, Gebot, Pflege, westgerm. plehti, plehtiz, Sorgfalt, Pflege, pflegen.
Pflichten sind jedoch nicht gleich Pflichten. Selbstredend kann die Erfüllung von Pflichten auch auf einem blinden Fanatismus beruhen. So werden in der Regel kultreligiöse, wahngläubige, dogmenhörige, esoterische, wirtschaftliche oder ideologische Pflichten bis zum Exzess betrieben. Klösterliche Tagesabläufe, Vorschriften und Zeremonien, kirchliche Rituale, Verhaltensregeln und Verhaltensvorgaben der Wahngläubigkeit werden und wurden seit Jahrhunderten ‹pflichtbewusst› nach streng geordneten Richtlinien eingehalten und durchgeführt. Im Dienste der vermeintlich ‹göttlichen› und schicksalbestimmenden Allmacht war und ist die persönliche ‹Aufopferung› und selbsterniedrigende Pflichterfüllung bis zur bewusstseins- und gefühlsmässigen sowie psychischen Selbstvernichtung und ‹Aufopferung› ein Glaubensbeweis. Bis in die heutige Gegenwart bezeugen zahlreiche Klöster sowie kultreligiöse Institutionen und Gemeinschaften alleine durch ihre Existenz und im vermeintlichen Namen ‹göttlicher› und kirchlicher Missionierungen eine menschenverachtende Unterdrückung und versklavende, zwanghafte und falsche Pflichterfüllungs-Ansichten.
Während vielen Jahrhunderten haben sich Tausende wahngläubiger Mönche, Pfarrherren und Priester, Ordens- und Klosterbrüder sowie Nonnen und Klosterfrauen zur kritiklosen Befolgung und Hörigkeit eines irrigen und blinden Glaubens und dessen Dogmen und kultreligiösen Heilslehren verpflichtet. Vielfach jedoch nur, um sich im Schutze der Kirchen und des Wahnglaubens ein angenehmes und süsses Leben zu machen, oder um unter dem Deckmantel der Kirchenobrigkeit von Untergebenen wiederum absolute Pflichterfüllung am Glauben einzufordern. Ohne Rücksicht auf materielle und finanzielle Verluste oder Schädigungen werden jedoch auch in der Gegenwart wirtschaftliche, gesellschaftspolitische, soziale, ideologische oder staatlich-politische Pflichten usw. in einem sogenannten Qualitätsmanagement, in Parteiprogrammen oder Pflichtenheften definiert. Vielfach resultiert daraus jedoch eine systematische Zerstörung der Umwelt oder ein physischer, bewusstseins- und gefühlsmässiger sowie psychischer und finanzieller Nachteil der Betroffenen selbst. Partei- und Religionsbücher beispielsweise sind Pflichtenhefte mit forderndem Charakter, um eine bestimmte Gesinnung, Meinung oder Ansicht zu vertreten, ein fehlgeleitetes und pflichtgetreu befolgtes Qualitätsmanagement die Ursache für ausufernde finanzielle Kosten usw. Das Erfüllen der menschlich-sozialen, persönlichen und schöpfungsgesetzmässigen Pflichten steht jedoch in keinem Zusammenhang mit kultreligiöser, ideologischer oder esoterischer Verbissenheit und Engstirnigkeit.