Der ‹Elternführerschein› – ein längst überfälliges Instrument
Aber es gibt in den Familien in der Regel niemanden (mehr), der den jungen Eltern diesen Job beibringt! Keine Frau ist trotz allerbester Vorsätze automatisch eine ‹gute Mutter›, nur weil sie ein Kind geboren und kein Mann ist automatisch ein ‹guter Vater›, weil er eins gezeugt hat. Und die ‹Täter-Eltern› lesen in der Regel auch keine Erziehungsratgeber. (Es mag natürlich hier Ausnahmen geben.) Kein Mensch käme aber auf die Idee, sein Kind in einen Kindergarten oder eine Schule zu schicken, in denen die Erzieher/-innen und Lehrer/-innen wie auch immer wohlmeinende Autodidakten sind. Nein, wir verlangen – zu Recht! –, dass die Menschen, die unsere Kinder betreuen, ihren Job gelernt haben. Und genauso MÜSSEN auch Eltern den Job erlernen, Eltern zu sein, und zwar von der Pike auf.
Um das zu erreichen, gibt es meiner Meinung nach nur eine einzige verlässliche Möglichkeit: Die verbindliche Einführung eines ‹Elternführerscheins›. Ich stelle Ihnen hier einmal ein Modell vor, das definitiv machbar ist und funktionierte, wenn die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen würden. ‹Erziehung› wird als verbindliches und nicht abwählbares Unterrichtsfach an allen Schulen ab der 7. Klasse eingeführt, auch an Berufsschulen, Kollegs usw. bis zum Abschluss fortgesetzt und insgesamt über vier bis fünf Jahre erteilt. Das Fach ist ebenfalls verbindliches mündliches und schriftliches Abschlussprüfungsfach an allen Schulen. Praktischer Unterricht inbegriffen und zwingend vorgeschrieben, z.B. mit Rollenspielen und lebensechten ‹Babypuppen›, die schreien, weinen, gefüttert werden müssen und Aufmerksamkeit brauchen. (Studien in den USA haben gezeigt, dass die Absolventen solcher [noch freiwilligen] Kurse tatsächlich später als reale Eltern besser und vor allem gewalt- und konfliktfreier mit ihren Kindern umgehen als Nichtabsolventen.)
Am Ende dieser schulischen Ausbildung steht der ‹Elternführerschein› oder nennen wir ihn besser ‹Erziehungs-Sachkundenachweis›. Das Erlangen dieses Nachweises ist die Voraussetzung dafür, dass überhaupt an die entsprechenden Familien später Kindergeld gezahlt wird (= ein Anreiz, sich entsprechende Mühe zu geben). Jede Familie, in der ein Elternteil oder beide nicht über den Nachweis verfügen, wird solange zu Nachschulungen verpflichtet, bis sie nachweislich ‹erziehungsfit› sind. Bis dahin (gegebenenfalls auch noch später) steht die gesamte Familie unter Aufsicht des Jugendamtes (oder eines speziell für diesen Zweck einzurichtenden anderen Amtes).
Natürlich gibt das gleich wieder die entsprechenden Proteste, ein solches Vorgehen würde in die Rechte der Eltern eingreifen. Stimmt. Aber das ist meines Erachtens mehr als gerechtfertigt, denn die Rechte der Eltern dürfen nicht über das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Leben gestellt werden! (Artikel 2, Abs. 2 des Grundgesetzes) Und wer sowieso den besten Willen hat, sein(e) Kind(er) gewaltfrei und ‹gut› zu erziehen, dem dürfte der Elternführerschein doch als Nachweis seiner eigenen Bemühungen und Befähigungen mehr als recht sein.