Ehrwürdigkeit, Gleichheit und Gleichwertigkeit

Es gibt jedoch natürliche Unterschiede und Verschiedenheiten in den jeweiligen Rechten, wobei diese jedoch nicht unter die Gleichberechtigung in dem Sinn fallen, wie der Erdenmensch diese versteht in bezug auf die gleichen Rechte zwischen Mann und Frau. So ist z.B. das Recht, Nachkommenschaft zu gebären, den Frauen bzw. dem weiblichen Geschlecht, und das Recht in bezug auf die weibliche Eibefruchtung als Zeugungsakt durch das männliche Sperma im bestehenden Sinn jedoch den Männern bzw. den Männchen vorbehalten. So sind in dieser Form in den natürlich-schöpferischen Prinzipien die verschiedensten Berechtigungen, Anrechte und Eigenschaften zu finden. Diese stehen jedoch immer gemäss dem Prinzip des schöpferischen Systems und dessen Gesetzen und Geboten in absoluter Gleichwertigkeit zueinander. Jegliche schöpferische Prinzipien, Kräfte und Funktionsweisen können nur als absolute Einheit in sich selbst existieren. Die Menschen können so ihr Bewusstsein und ihren materiellen Körper, ihre Gedanken, Gefühle und die Psyche sowie die Geistform, den Bewusstseinsblock, ihre Persönlichkeit, ihren Charakter und ihre Tugenden in wertender oder bewertender Form einander gegenüberstellen, doch sind sie in allen diesen Faktoren in Gleichberechtigung eine eigene Einheit, denn allen sind diese Werte gleichermassen, jedoch individuell gegeben, abgestuft gemäss ihrem bewusstseinsmässigen und geistigen Evolutionsstand. Abgesehen von ihrer evolutiven Entwicklungsebene ist alles gleichermassen gegeben und also EINS, und in dieser Weise ist alles EINS in Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung, ausser eben in jenen Dingen, die spezifisch in bezug auf den bewusstseinsmässigen Evolutionsstand und auf das Recht der Frau oder des Mannes resp. auf das Weibliche oder Männliche ausgerichtet sind.

Auszug aus dem Buch ‹Ein Quentchen Wissen, Sinn und Weisheit›, Seite 141:
Und pflegt auch der Mensch diese allumfassende Liebe und Weisheit, dann wird er Herr über alle von der Schöpfung geschaffenen Kreationen, und zwar in dem Sinn, dass er als Teil des Ganzen mitlebend hoch über ihnen steht. Das aber bedeutet nicht, dass er böse Gewalt über sie ausüben soll oder darf, sondern dass er mitwirkend die Aufgabe des Beschützers zu tragen hat. So wie die Geistform des Menschen und die Schöpfung eins sind, so ist auch der Mensch mit allen anderen Lebensformen und mit jeglicher Existenz im Universum eins. Und pflegt er die wahre Liebe und die wahre Weisheit, dann wird ihm das Einssein mit allem andern bewusst und zu einem absoluten Bedürfnis. Dadurch vermehrt sich auch seine Hingabe an die Erfüllung der schöpferisch-natürlichen Gesetze und Gebote.

Der Grundsatz der Gleichwertigkeit wird von ‹Billy› im Lehrbrief (Geisteslehre) 127, Seite 1556, unter dem Titel ‹Die sieben Prinzipien aller Existenz› erstmals ausführlich erläutert:
2.Das zweite Prinzip fundiert in der Gleichheit und Gleichwertigkeit aller Dinge des Geistigen, Physischen und Bewussten, so also alle Dinge sowohl des Geistigen als auch des Materiellen in Gleichheit und Gleichwertigkeit gegeben sind.
Die Gleichheit und Gleichwertigkeit sind der Wert der Gleichbestimmtheit und Gleichform, wie auch der Gleichläufigkeit, der Gleichartigkeit sowie des Gleichklangs und der Übereinstimmung.
Im Geistigen, Physischen und Bewussten, und so also in allem Geistigen und Materiellen, ist alles von Gleichheit und Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass zwischen allem geistigen SEIN und allem materiellen Sein eine Gleichheit sowie eine Gleichwertigkeit gegeben ist, so das eine nicht von grösserem Wert ist als das andere und beides in Gleichheit existiert mit nur dem Unterschied der geistigen oder materiellen Erscheinungsform.