Die päpstliche Missachtung...
Die grundlegenden, weltlichen menschlichen Rechte lassen sich in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten finden. Hierin eingeschlossen ist auch die uneingeschränkte Freiheit auf eine persönliche Meinung, die Privatsphäre oder die Integrität des persönlichen Sexuallebens. Diese Konvention wurde am 4. November 1950 in Rom abgeschlossen, von der schweizerischen Bundesversammlung am 3. Oktober 1974 genehmigt, und zwar in Anbetracht der ‹Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte›, die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet wurde. Der Papst und die katholische Kirche treten beim Thema Homosexualität und Lesbentum diesen Menschenrechten jedoch mit einer sehr menschenverachtenden und unwürdigen Haltung entgegen. Dabei werden die christlichen Grundsätze der Nächstenliebe und Barmherzigkeit unter dem Schutt persönlichen Unvermögens und theologischer Irrtümer begraben. Diese unbestrittene Tatsache stand im November 2005 im Mittelpunkt vieler Publikationen, was folgende Zeitungsbeispiele verdeutlichen:
Gegen schwule Priester - Homosexuellen und Personen, welche die Bewegung der Gleichgeschlechtlichkeit unterstützen, soll das Priesteramt nach dem Willen des Vatikans verwehrt bleiben.
Landbote, 24.11.2005
Priesteranwärter werden durchleuchtet - Der Vatikan will Homosexuellen, die nicht keusch leben, künftig den Zugang zum Priesteramt verwehren. Es gibt harsche Kritik.
Neue Luzerner Zeitung, 24.11.2005
‹Geheilte› Schwule dürfen Priester werden.
ROM - Papst Benedikt XVI. (78) hat genug von Sexskandalen in seiner Kirche. Schwule dürfen deshalb nicht mehr Priester werden - es sei denn, sie sind auf einmal nicht mehr schwul.
Blick, 24.11.2005
Instruktion aus Rom
Der Vatikan will Homosexuellen die Priesterweihe verweigern. Dies geht aus einem neuen Dokument hervor, das schon vor seiner Publikation für Aufregung sorgte.
St. Galler Tagblatt, 30.11.2005