Todesstrafe in Europa aufgehoben

Bei der Ermordung durch die Todesstrafe werden dem Menschen jegliche Verarbeitungsmöglichkeiten zum Besseren genommen. Durch das gewaltsame Auslöschen des Lebens wird lediglich der materielle Körper der/des Kriminellen vernichtet sowie das Bewusstsein aus der gegenwärtigen Zeit und Gesellschaft eliminiert. Ganz im Sinne der "Scheinlebensweisheit": "Aus den Augen aus dem Sinn."

Das eigentliche Problem der Betroffenen wird dadurch weder gelöst noch aufgearbeitet, sondern lediglich in eine unbestimmte Zukunft "vertagt". Es ist mit einem Vorgang zu vergleichen, wenn in heutiger Zeit z.B. radioaktiver Abfall in stillgelegten Minen einbetoniert und an unsere nächsten Generationen weitergegeben wird. Mit absoluter Sicherheit wird der gefährliche Schutt eines Tages wieder zum Vorschein kommen und der nachfolgenden Menschheit grosse Probleme bereiten.

Unter Umständen tritt die Geistform des/der ermordeten Straftäters/Straftäterin erst nach vielen Jahrzehnten wieder in einen neuen menschlichen Körper. Die Speicherbänke geben ihre entsprechenden Informationen und Impulse wieder frei, und es bildet sich im neuen Körper des neuen Bewusstseins im Laufe der Zeit ein neuer Charakter. Also findet sich der neugeborene Mensch aufgrund seiner gesamten Entwicklung eines Tages abermals dort, wo er diese durch die Ermordung durch die Todesstrafe im vorgehenden Leben beendet hat. Unweigerlich wird er eines Tages in irgendeiner Form und unterbewusst mit seinen alten und unverarbeiteten "kriminellen" Neigungen in Form von Impulsen aus den Speicherbänken konfrontiert. Diesem Menschen kann das Leben dann unter Umständen zur Hölle werden. Vielleicht wird er dann durch die Impulse aus den Speicherbänken hin- und hergeworfen zwischen unverarbeiteten Altlasten einer kriminellen Vergangenheit aus vergangenen Leben und den guten Werten des neuen Lebens.

Das Leben fordert Verarbeitung alles Erlebten, um es in logisches, abgeklärtes und nutzbringendes Wissen zu wandeln. Ohne um die Zusammenhänge der Reinkarnation zu wissen wird der Mensch unbewusst von alten Impulsen getroffen, die nach einer Verarbeitung verlangten, jedoch durch die Todesstrafe nicht verarbeitet werden konnten. Vielleicht kämpft der Mensch auch in seinem Wiederleben mit psychischen Problemen, mit sozialen und persönlichen Schwierigkeiten. Dieser Prozess reicht unter Umständen so weit, dass der betroffene Mensch in einem nächsten Leben abermals eine kriminelle Laufbahn einzuschlagen beginnt. Wäre er jedoch im letzten Leben nicht durch die Todesstrafe ermordet worden und hätte er an einem dementsprechenden Massnahmeerfüllungsort die Möglichkeit zur bewussten Verarbeitung seiner Handlungen erhalten, dann wäre er vielleicht bereits als alter Mensch zu den notwendigen Erkenntnissen und zu einer geordneten Lebensführung gelangt. Diese Erkenntnisse hätten sich dadurch auch in den Speicherblöcken niedergeschlagen und im nächsten Leben demgemässe Impulse freigegeben.