Leserfragen

Wenn wir annehmen, dass R. Sheldrake mit den "Regeln" der Naturgesetze allerdings die Schöpfungsgesetzmässigkeiten resp. die Schöpfungsgesetze meint, dann müsste ihm widersprochen werden, denn diese sind in ihrer Art absolut unveränderlich und nicht anpassungsbedürftig, sondern allgrosszeitig beständig. Diese sind es auch, die die Regeln der Naturgesetze bestimmen, durch die ein Anpassen und die Veränderungen erst möglich werden.

Billy

Leserfrage

Was ist vom Grundsatz "Der Zweck heiligt die Mittel" zu halten? Wäre es korrekt, einen aus moralischer Sicht unrechten Weg zu wählen, um ein Ziel zu erreichen, von dem man überzeugt ist, dass es einem allgemeinen Wohl dient? Wenn Billy z.B. seine Fähigkeiten, die Zukunft vorauszuberechnen, dazu nutzen würde, Lotteriezahlen vorauszusagen, so wäre dies sicher gegen die schöpferischen Gesetze, aber wäre dies auch dann unrichtig, wenn er den Lottogewinn für die Verbreitung der Wahrheit oder z.B. für die "Aktive Allianz" verwenden würde? Auch ist es nicht Rechtens, einen Menschen zu verletzen, es sei denn, man muss sich verteidigen; somit würde der Zweck der Selbstverteidigung die Gewaltanwendung rechtfertigen oder nicht? Somit komme ich auf meine Frage Nr. 11 zurück, die im Bulletin Nr. 28 auf Seite 9 beantwortet wurde: Eine Notlüge ist aus moralischer Sicht immer falsch. Wenn nun aber eine solche Lüge wirklich selbstlos ist, wenn man z.B. die Wahrheit "verdreht", um einem Kind die harte Realität zu ersparen und sie sozusagen "kindgerecht" verschönt, wäre diese Lüge dann nicht legitim? Ich denke, jeder, der bereits versucht hat, einem Kind eine Frage auszuschlagen, weiss, dass eine Verheimlichung hier unmöglich ist. Damit ihr mich nicht falsch versteht: Ich halte nichts davon, Kindern etwas vom Weihnachtsmann zu erzählen, aber es steht doch ausser Frage, dass es schlechte Dinge im Leben gibt, die man Kindern lieber nicht wahrheitsgetreu erzählt, um sie nicht zu verschrecken. Würde dieser Zweck also die Notlüge rechtfertigen?

N.L./Deutschland

Antwort

Bereits im Bulletin Nr. 28, Seite 9 habe ich, wie Sie richtig erwähnen, in bezug der Notlüge folgende Erklärung gegeben:

"Eine Notlüge ist in jedem Fall immer eine bewusste, unwahre Täuschung und Aussage zum eigenen Wohl und Profit usw. Eine Notlüge ist und bleibt also immer eine absichtliche Entstellung der Wahrheit zum eigenen Vorteil, und zwar auch in Hinsicht von Gefühlen und Emotionen. Notlügen sind Verdrehungen der Tatsachen sowie gewollte Zweideutigkeiten, Unbestimmtheiten und Heuchelei zum eigenen Vorteil in irgendwelcher Form. Notlügen sind also etwas Unechtes, das aus einem Geltungstrieb, aus Angst, Feigheit, Rachsucht, Hass oder falscher Liebe usw. entsteht. In irgendeiner Form - auch in moralischer Hinsicht - sind Notlügen immer selbstzweckbezogen und egoistisch. Daher weicht der Mensch damit sich selbst aus und macht sich zur eigenen Nichtswürdigkeit."