Todesstrafen und DNA-Analysen

Die Gewissheit, ohne Schuld während Jahren, unter Umständen sogar in der Todeszelle, eingesperrt zu sein, erfordert unermessliche Kräfte, Durchhaltevermögen und Überwindung, nicht der Resignation zu verfallen. Kaum ein Mensch ist verlassener als jener, der durch die Macht und Gewalt der Justiz unschuldig zum Tode verurteilt zum elektrischen Stuhl, in die Gaskammer, zum Schafott, zur Giftspritze oder vor ein Erschiessungskommando geführt wird. Einen sinnlosen Tod und ein von fremder Hand verwirktes Leben vor Augen erleidet ein derart malträtierter Mensch unsägliche Qualen.

Dennoch scheint viele amerikanische Politiker ein solches Schicksal nicht zu interessieren. Konservative Republikaner und die Justizbehörden vieler Bundesstaaten sind gemäss Zeitungsberichten von der Möglichkeit nachträglicher DNA-Untersuchungen gar nicht begeistert. Sie weisen darauf hin, dass rund 60 Prozent aller DNA-Analysen die Schuld des Gefangenen bestätigen. Dass jedoch vier von zehn Menschen dadurch die Freiheit erlangen, weil ihre Unschuld bewiesen wird, erwähnen sie nicht. Das neue Recht der Gefangenen zeigt eben auch klar und deutlich die Unzulänglichkeit, Gleichgültigkeit und Inkompetenz vieler angeblicher Rechtsvertreter auf, denen die eigene Bequemlichkeit und ein angenehmes Salär wichtiger sind als das Leben vieler Unschuldiger.

Für Senator Leahy ist die Kritik indessen kein Grund, «Gefangenen das Recht zu verweigern, ihre Unschuld zu beweisen.»

So ist den ungezählten, unschuldig in den Todeszellen verharrenden Frauen und Männern zu wünschen, dass das Beispiel Senator Leahys Schule machen und ihr Ruf nach Gerechtigkeit, mit Derek Barnabeis Worten: «Ich bin wirklich unschuldig! Eines Tages wird die Wahrheit ans Licht kommen», an richtiger Stelle Gehör findet.