Leserfragen

Leserfrage

In der Schrift «Leben und Tod» auf Seite 97ff. steht geschrieben, dass ein Mensch nach seinem Tode und bei seiner nächsten Inkarnation weder einer Sühne verfallen kann noch in ein Karma eingeordnet ist, weil diese Begriffe nur für das gegenwärtige Leben gelten. Das gegenwärtige Karma überträgt sich also naturgesetzmässig nicht ins nächste Leben, und der Mensch legt mit seinem Tode alle seine «Schulden» ab. In den Semjase-Berichten wird jedoch auf der Seite 259 erklärt, dass das Gewissen eines Menschen unbewusst jeden Schrecken, den er anderen Menschen zufügt, speichert und somit eine Bestimmung des Fehlbaren entsteht, die ihn bis zu 7000 Reinkarnationen lang sich selbst strafen lässt. Ich verstehe nicht, wie sich diese beiden Erklärungen vereinbaren lassen. Wenn ich nun aber davon ausgehe, dass jeder Mensch für sein nächstes Leben eine Bestimmung hat, wie kann es dann sein, dass sich ein Geschehen durch eine Fügung zuträgt, die nicht vorbestimmt war und damit nicht gerecht ist, wie dies beim 239. Kontakt vom 20.12.91 auf den Seiten 2605-2606 von Ptaah erklärt wird?

N.L., Deutschland

Antwort

Eine Sühne resp. ein Karma für ein nächstes Leben gibt es darum nicht, weil der Mensch während seines vorherigen resp. gegenwärtigen Lebens für jeden Fehler und jede Schuld, den und die er begeht, bereits einer Sühne resp. dem Karma eingeordnet wird. Jeder Fehler oder jede Schuld, die ein Mensch begeht, ist automatisch verbunden mit Schaden resp. Sühne resp. Karma. Das heisst, dass für jede fehlerhafte resp. schuldbare Tat bereits im aktuellen Leben geradegestanden resp. gesühnt werden muss. Und da dem so ist, wäre es schon rein schöpfungsgesetzmässig ungerecht und gar unlogisch und ungesetzmässig, wenn während des aktuellen Lebens eine Sühne resp. ein Karma resp. eine Strafe ausgestanden werden muss, um dann im nächsten Leben für die gleichen Fehler und Schulden abermals zu büssen. Dies wäre schöpfungsungesetzmässig und absolut unlogisch. Einzig und allein der unwissende und weitgehend unvollkommene Mensch kann auf eine solche absurde Idee und Handlungsweise kommen, wodurch ein fehlbarer Mensch für die gleichen Fehler und Schulden zweimal Sühne leisten resp. büssen soll. Ausserdem sind Sühne, Strafe, Busse und Karma rein menschliche Begriffe, die sich in keiner Weise mit der schöpferischen Gesetzgebung vereinbaren lassen, weil die Schöpfung ein solches Tun nicht kennt. Ihr und ihren Gesetzen und Geboten gemäss hat ein Mensch für Fehler und Schulden nicht zu sühnen nach menschlichem Sinn, sondern schöpfungssinngemäss nur daraus zu lernen, um einerseits die gleichen Fehler und Schulden nicht mehr zu begehen, und andererseits, um durch das Fehlerbegehen und Fehlerbeheben zu evolutionieren. Also wäre es auch in diesem Sinne kontraproduktiv, wenn der Mensch für begangene Fehler und Schulden im aktuellen Leben büssen resp. lernen muss, um für dasselbe im nächsten Leben abermals zu büssen resp. daraus abermals lernen zu müssen.