Titel 14 - Aeronautics and Space

1211.105 Verbindung mit den Ämtern für Gesundheitswesen, Schulwesen, Wohlfahrt und Landwirtschaft

(a) Falls eines dieser diversen Ämter für Gesundheitswesen, Schulwesen, Wohlfahrt oder Landwirtschaft seine Autorität aufwendet, um die Quarantäne einer Person, eines Besitzes, Tieres oder anderen Lebensform oder jegliche Materie unter Quarantäne zu stellen, die einer 'ausserirdischen Verseuchung' ausgesetzt war, wird die NASA ihre Autorität nicht in Kraft setzen – ausser sie muss laut Absatz (c) dieses Abschnittes bestätigt werden, um die gleiche Person, den Besitz, das Tier oder andere Lebensform oder jegliche Materie unter Quarantäne zu stellen. In einem solchen Fall wird die NASA ihre Lunar Reiceiving Laboratoriums-Quarantänestation und andere ähnliche Dienste, Geräte, Personal und Gebäude zur Verfügung stellen, falls es notwendig erscheint, um die Quarantäne effektvoll abzusichern.

(b) Falls weder die Ämter für Gesundheitswesen, Schulwesen, Wohlfahrt oder Landwirtschaft ihre Quarantäne-Autorität anwenden, wird die NASA ihre eigene Autorität aufwenden, um eine Person, Besitz, Tier oder andere Lebensform oder jegliche Materie, welche einer 'ausserirdischen Verseuchung' ausgesetzt war, unter Quarantäne zu stellen. In einem solchen Fall wird die NASA diese Ämter von dieser Quarantäne informieren, und kann ausserdem die Verwendung von Diensten, Geräten, Personal und Gebäuden anderer bundesstaatlicher Regierungsämter und Agenturen in Anspruch nehmen, die notwendig erscheinen, um eine effektive Quarantäne zu gewährleisten.

(c) Falls notwendig wird die NASA ihre NASA-Astronauten und anderes NASA-Personal sowie jeglichen NASA-Besitz, der bei einem Raumflug verwendet wurde, unter Quarantäne stellen.

1211.106 Zusammenarbeit mit den einzelnen Staaten, Gebieten und Besitzungen

Tätigkeiten unter Massnahmen dieses Teils, geschehen in Zusammenarbeit mit den passenden Befehlsgewalten eines Staates, Gebieten, Besitzungen, oder einer dazugehörigen politischen Abteilung hiervon.