Titel 14 - Aeronautics and Space

(6) Lebenserhaltung, Gesundheit und Wohlbefinden der Personen in Quarantäne zu gewährleisten laut Massnahmen in diesem Teil.

(7) Verhöre zu halten, und zwar zu jener Zeit und auf eine Art und Weise, wie dies unter diesem Teil wünschenswert und notwendig sein kann, einschliesslich Verhöre, um die Daten für den Zweck einer Entscheidung oder Überprüfung einer Entscheidung, laut dieses Teils, zu erhalten.

(8) Mit den Ämtern für Gesundheitswesen, Schulwesen, Wohlfahrt und Landwirtschaft zusammenarbeiten, laut Massnahmen des 1211.105.

(9) Andere Aktionen zu unternehmen, die vorsichtig oder notwendig sind oder mit diesem Teil in Einklang stehen.

(b) Quarantäne (1) Während einer jeglichen angekündigten Quarantänezeit wird der markierte Umkreis des Lunar Receiving Laboratoriums des bemannten Raumfahrt-Centers in Houston, Texas, als NASA Lunar Receiving Laboratorium-Quarantänestation bezeichnet.

(2) Andere Quarantänestationen können möglicherweise als notwendig erkannt werden, laut Abschnitt (a)(4) dieses Absatzes.

(3) Während einer offiziell angekündigten Quarantäneperiode darf niemand ohne die Erlaubnis eines eingeweihten NASA-Quarantäneoffiziers durch die Eingrenzung einer Quarantänestation eintreten oder sich entfernen. Während einer solchen Periode werden die Grenzposten einer Quarantänestation durch bewaffnete Wächter abgesichert.

(4) Jemand, der sich während einer Quarantäneperiode innerhalb dieser Begrenzung einer Quarantänestation begibt, gibt dadurch seine Zustimmung für die Quarantäne seiner eigenen Person, falls es entschieden wird, dass er ’ausserirdischer Verseuchung' ausgesetzt ist oder wurde.

(5) Zum frühestmöglichen Termin werden alle in Quarantäne stehenden Personen durch die NASA eine angemessene Möglichkeit erhalten, telefonisch mit einem Rechtsanwalt oder einer anderen Person ihrer Wahl in Verbindung zu treten.