Juden- und Homosexuellenfeindlichkeit

Ausgeartetes Empfindungssinnen und selbsterzeugtes widernatürliches Verlangen in perverser Form sowie eigene homophile Selbstsucht werden ausgelegt als Erzeugung einer durch eigene Gedanken und Phantasien erzeugten falschen Homosexualität, die wider die naturmässigschöpferischen Gesetze und Gebote verstösst und folglich also eine Ausartung darstellt. Diese Form der Homosexualität weist keinerlei Bewandtnis auf zur natürlich-widernatürlichen und also naturmässig genbedingten Homosexualität. Die ausgeartete Homosexualität, also die durch Gedanken und Phantasien selbst erzeugte falsche Homosexualität, ist in der Regel gepaart mit anderen und ebenfalls selbst erzeugten Geschlechtsartung-Abnormitäten und Naturgesetzwidrigkeiten wie Sodomie, Masochismus und Sadismus usw.

Homosexuelle Männer, so lautet die Definition, können miteinander keine Sexualakte ausüben, sondern einzig und allein sich nur einer geschlechtlichen Befriedigung hingeben, wie das dargelegt wird im Buch OM, Seite 69, Vers 138:

138. Nicht also kann sein der Mann gebärend, so also nicht sein kann geschlechtlichsexuelle Berührung von Mann zu Mann oder zwischen Mann und Mann, was da wäre Verstoss wider die Führung der Schöpfung und wider ihre Gesetze und Gebote und wider die siebenheitliche Ordnung.

Homosexuelle Männer können miteinander also keine Sexualakte ausüben, sondern einzig und allein nur geschlechtliche Befriedigung. Der Grund dieser Definition ist der, weil Männer untereinander und miteinander nicht fortpflanzungsfähig sind. Ein eigentlicher Sexualakt kann also nur erfolgen, wenn eine Fortpflanzungsmöglichkeit besteht, wie eben bei zwei verschiedengeschlechtlichen Menschen – bei Mann und Frau. Alle anderen Geschlechtsakte, bei denen keinerlei Fortpflanzungsmöglichkeit gegeben ist, wie eben zwischen zwei Männern, werden nur als Geschlechtsbefriedigung bezeichnet. Als Sexualakt gilt natürlich auch das Sexualleben zweier verschiedengeschlechtlicher Partner, die gemeinsam oder einzeln fortpflanzungsunfruchtbar sind. Hierbei ist nur die Verschiedengeschlechtlichkeit von Bedeutung. So werden diese Fakten von der Geisteslehre dargelegt.
Wenn nun im OM, Seite 69, Vers 139 davon die Rede ist, dass ein homosexuelles Zusammentun von Mann und Mann strafbar sei, dann ist damit gemeint, dass eine Schuldbarkeit dann in Erscheinung tritt, wenn homosexuelle Männer sich in der Art zusammentun, dass sie in widernatürlicher und frevlerischer Form sich gebärfähig machen (z.B. durch Genmanipulation usw.) und dann sexuelle Beziehungen aufnehmen, um dieserart Nachkommenschaft zu zeugen:

139. So aber verstosset der Mann wider die Führung der Schöpfung in diesem Belange, wenn er also sich tuet zusammen als Mann mit einem andern Manne in frevlerischer Form der Berührung einer Beziehung zum Geschlechtlich-Sexuellen, so wird er schuldbar lebenszeitlich für einen Massnahmeerfüllungsort, und also soll auch sein dieselbe Massnahme, wenn da Mann oder Weib sich zusammentuet mit andersartigen Lebensformen, wie da genennet ist das Getier.

Auch die Verse 6 und 8, Kap.12, auf Seite 49 des Talmud Jmmanuel beziehen sich auf dasselbe wie der vorgenannte Vers 139 des OM:

  1. 6. Schlafen aber zwei Männer einander bei, sollen sie bestraft werden also, denn die Fehlbaren sind des Lebens und dessen Gesetzen unwürdig und handeln ketzerisch, so sie entmannt werden sollen und ausgestossen und verbannt vor dem Volke.
  1. 8. Da sich Besamung und Besamung zusammentun, da wird das Leben geschändet und getötet.

Billy