Juden- und Homosexuellenfeindlichkeit

Homosexualität stellt eine natürlich widernatürliche Geschlechtsartung dar, die durch keinerlei naturmässig-schöpferische Gesetze und Gebote einem Verbot eingeordnet wäre. Sie gilt also als normalnatürlich – wenn auch widernatürlich, eben infolge der Nichtfortpflanzungsmöglichkeit. Bestimmte Gene und deren Eigenschaften bestimmen die Geschlechtsartung und somit also auch die Homosexualität. Gene und ihre Eigenschaften aber sind wiederum ein winziges Teilstück der Natur und demgemäss den natürlichen Gesetzen und Geboten eingeordnet. Das wiederum besagt, dass also nichts im Sinne des Natürlichen naturwidrig sein kann, wenn es von der Natur zugelassen oder gar erzeugt wird, woraus sich weiter zwangsläufig ergibt, dass Homosexualität eine natürliche Erscheinungsform ist, die einfach in der Widernatürlichkeit dessen beruht, dass keine Fortpflanzungsmöglichkeit gegeben ist. Da im weiteren Homosexualität eine natürliche Erscheinungsform und also naturgegeben ist, kann und darf sie auch nicht als Ausartung und unnatürlich und ebenso nicht als verwerflich, als verabscheuungswürdig und nicht als naturgesetz- oder menschengesetzverstossend betrachtet, beurteilt und verurteilt werden. Was allerdings als naturgesetzverstossend und unnatürlich bezeichnet wird, das ist die sodomistisch ausgeartete Homosexualität und Bisexualität, also eine geschlechtliche Befriedigung mit und an Tieren aller Art. Diese Form der Geschlechtsartung nämlich entwickelt sich einzig und allein durch das Denken und die Phantasien des Menschen, womit er aber auch die Gene in ihren Eigenschaften zu beeinflussen vermag, wodurch sich der Mensch selbst eine eigene diesbezügliche Veranlagung schafft. Diese Veranlagung entspricht dann einer Ausartung, einer Widernatürlichkeit und einem Naturgesetzverstoss, wie dies in der Genesis, Seite 184, 3) Homosexualität in folgenden Versen beschrieben wird:

  1. Genannt als Homosexualität ist der gleichartige und gleichgeschlechtliche Zusammenschluss in körperlicher Form zweier Lebensformen, also genannt als Männlein und Männlein und als Weiblein und Weiblein.
  2. Es ist dies bei allen männlichen Lebensformen eine naturwidrige Ausartung, so aber bei allen weiblichen Lebensformen natürliche Ordnung.
  3. Also sind sexuelle Zusammenschlüsse zwischen Männlein und Männlein Ausartungen naturwidriger Form, da sich Besamung und Besamung zusammentun in falschem Zeugungsakt.
  4. Es ist dies eine Ausartungsform, die gezeuget ist durch männliche Lebensformen mit ausgearteten Empfindungssinnen und selbsterzeugten widernatürlichen Verlangen in perverser Form.
  5. Es vermag diese Form der Sexualbetätigung nur zu entstehen bei menschlichen männlichen Lebensformen mit eigener homophiler Selbstsucht, die da als Lebensformen irregeleitet und ausgeartet sind durch Faktoren von Irrlehren, unkontrollierten Perversionsverlangen und ordnungswidrigen Lüsten.