Erforderliche Massnahmen weltweiter Form
Eine Möglichkeit unter vielen!
(besitzen nur Ungültigkeit für kleine Busch-Naturvölker, die seit alters her eigene harte Geburtenregelungsmassnahmen durchführen)
Erlaubtes Heiratsalter:
- weiblich: 25 Jahre
- männlich: 30 Jahre
Nachkommenszeugungs-Alter:
- weiblich: 28 Jahre
- männlich: 33 Jahre
NachkommenszeugungsVoraussetzungen:
- bestehende Ehe von mindestens 3 Jahren.
- Nachweis einer harmonischen und gesunden Ehe.
- Nachweis eines einwandfreien Lebenswandels der Ehepartner.
- Nachweis der Kinder-Erziehungsfähigkeit.
- Gesundheitsnachweis: Keine vererbbaren und ansteckenden Krankheiten, keine Drogen-, Medikamente- oder Alkoholsucht usw.
- Keine Angehörigkeit zu extremistischen und staatsfeindlichen Gruppen.
Maximale Nachkommenszahl:
- 3 Nachkommen pro Ehe
Geburtenstopp-Intervall:
- 7 Jahre völliger Geburtenstopp weltweit
- 1 Jahr Zeugungserlaubnis gemäss Erlaubnisvorlagen
- 7 Jahre völliger Geburtenstopp weltweit
- 1 Jahr Zeugungserlaubnis gemäss Erlaubnisvorlagen; durchführbar so lange, bis die Reduzierung der irdischen Menschheit den Normalstand erlangt hat
Danach: Erlaubnisvorlagen zur Ehe und zur Zeugung von Nachkommen bleiben in Kraft, wobei jedoch der Siebenjahreszyklus des Geburtenstopps ausfällt.
Weiter bestehen bleibt:
- 3 Nachkommen pro Ehe (oder 3 Pflege- respektive Adoptivkinder)
Strafmassnahmen bei Zuwiderhandlungen:
- Geldstrafe in Höhe von 10 Jahres-Gehältern beider Fehlbaren.
- Sterilisierung beider Fehlbaren.
- Kastrierung der Fehlbaren bei Notzucht und Vergewaltigung usw. sowie deren lebenslänglicher und geschlechtlich getrennter Ausschluss aus der Gesellschaft.
- Staatliche Entziehung und Erziehung aller Kinder der Fehlbaren = Pflege-/Adoptiveltern.
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