Kampf gegen Folter und Todesstrafe

Wenn der Mensch von einem fehlbaren Mitmenschen schon Sühne verlangt für eine gesetzwidrig begangene Tat, dann kann er dafür niemals eine rächende und zudem noch blutrünstige Strafe fordern und erteilen, sondern es muss dem Fehlbaren, gemäss den natürlichschöpferischen Gesetzen und Geboten, die Möglichkeit der Sühne und der Sühneerfüllung eingeräumt werden. Sühne aber bedeutet, wie auch die echten menschlichen Gesetzgebungen dies besagen, dass ein fehlbarer Mensch für ein Vergehen oder ein Verbrechen Busse tun soll. Dies aber besagt wiederum, dass einem fehlbaren Menschen jahrelang die Möglichkeit eingeräumt werden muss, dass er diese Busse tatsächlich auf sich nehmen und tun kann, dass er nämlich während Monaten oder Jahren, oder gar während eines ganzen Lebens darüber nachdenken kann, was er Falsches oder Verbrecherisches getan hat, um daraus zu lernen und seine Gedanken, sein Handeln und sein Leben in gesunde Bahnen auszurichten, um ein wahrlicher Mensch zu werden. An einsamem Orte verbannt oder in einer kleinen Zelle eingeschlossen, zwanzig oder fünfundzwanzig Jahre, oder gar für das restliche Leben, mit sich und seinen Gedanken allein, hat der Fehlbare Tag für Tag an seiner schrecklichen Last zu tragen, die er auf sich geladen hat, bis zu dem Tag, da er durch die Möglichkeit der ihm gewährten Sühne sagen kann: ’Ja, ich habe über meine Tat nachgedacht und erkannt, dass mein Tun verbrecherisch gegen das Leben und die Mitmenschen und wider alle Gesetze und Gebote war. Ich habe die Wahrheit erkannt und bereue meine einstige Tat bitter. Ich bitte darum, dass man mir mein damaliges Handeln vergeben möge.’

Der Strafvollzug ist vom Menschen nicht erschaffen und ausgedacht worden, um rächende Strafe an einem Fehlbaren zu nehmen und um rächende Strafe zu üben, sondern um den Straftätern zu helfen, ihnen die wahrheitlichen Gesetze des Lebens und der menschlichen Ordnung zu belehren und sie eines gesunden Denkens zu machen, damit sie Mensch werden.

Die Folter und die Todesstrafe haben noch niemals vor Verbrechen abgeschreckt, auch nicht vor Mord. Dies ist eine Tatsache, die weltweit seit Menschengedenken ihre Bestätigung findet. Tatsache ist aber auch, was ebenfalls beweisbar ist, dass in Ländern, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, bis zum heutigen Tage die Kriminalität nicht weiter angestiegen ist. Dies jedoch muss verhältnismässig gesehen werden, berechnet je nach Zunahme der weltweit anhaltenden Bevölkerungszunahme. Sind so z.B. 3% Kriminelle unter 100 Personen, dann sind dies 30 Kriminelle, wenn die Zahl der Personen auf 1000 ansteigt. Bei 10000 Personen treten dann 300 Kriminelle in Erscheinung und bei 100000 Personen deren 3000. Die Kriminalität steigt also nur scheinbar, denn wahrheitlich bleibt sich der Prozentsatz praktisch unverändert gleich. Allein die stetige und rapide Bevölkerungszunahme bringt es hervor, dass mehr Kriminelle in Erscheinung treten, ohne dass damit aber die Kriminalität ansteigt.