Plejadisch-plejarischer Kontaktbericht – 894. Kontaktbericht
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Die Kritik an Trumps Immunität zielt daneben
Helmut Scheben / 29.07.2024
In Vietnam haben die USA Hunderttausende verkrüppelte Kinder auf dem Gewissen.
Kein US-Präsident wurde deswegen angeklagt.
Donald Trump steht nun also über dem Gesetz. Zum Machterhalt könnte er als Präsident einen Militärputsch anzetteln oder den Navy Seals (Spezialeinheit der US-Marine ist Teil des ‹US Special Operations Command›) befehlen, einen politischen Rivalen umzubringen, und nichts passierte ihm. Er geniesst Immunität jetzt auch über seine Amtszeit hinaus – abgesegnet vom Supreme Court. Mit diesen Beispielen jedenfalls hat Sonia Sotomayor argumentiert, Richterin am Obersten US-Gericht. Sie wollte damit in ihrer ‹dissenting opinion› ausdrücken, dass sie den Immunitäts-Entscheid des Gerichtes nicht mittragen will. Aus Sorge um die Demokratie weiche sie von der Mehrheitsmeinung ab. Zahlreiche Medien, wie der Zürcher ‹Tages-Anzeiger›, die ‹Zeit›, die ‹Süddeutsche› und andere haben über diesen Minderheitsstandpunkt von Richterin Sotomayor berichtet und den Eindruck erweckt, der Rechtsstaat der USA stehe auf der Kippe. Die ‹NZZ› meinte: Die jetzt erlassene Regelung des Obersten Gerichts «ritzt an einem fundamentalen Prinzip des Landes». In fast allen demokratischen Ländern geniessen Regierungsmitglieder für Amtshandlungen Immunität, auch in der Schweiz. Nur private Straftaten können verfolgt werden. Damit soll verhindert werden, dass Präsidenten oder Regierungsmitglieder aus Furcht vor späteren Strafklagen in ihren Entscheidungen nicht so frei sind, wie es ihr Mandat verlangt. Allerdings können Präsidenten oder Regierungsmitglieder in Deutschland, Frankreich oder Spanien nach ihrem Rücktritt für vergangene Amtshandlungen strafrechtlich belangt werden.…