Strafe muss sein ...

Doch auch sie sind Menschen, die ein Recht auf Leben haben, auch wenn sie selbst einen oder mehrere Menschen getötet oder gar Tausende und Millionen durch Krieg und Terror ermorden liessen. Niemals dürfen Menschen mit dem gleichem Mass gerichtet werden, wie sie handelten. Hass, Rache und Vergeltung sind niemals ein Strafmass für irgendwelche Verbrechen, wie schlimm und unmenschlich diese auch sein mögen, denn Hass, Rache und Vergeltung sind ebenso schlimmste Ausartungen, wie auch die Gewaltverbrechen der Fehlbaren.

Natürlich dürfen Gewaltverbrecher, Kriminelle, Mörder, Terroristen und Menschheitsverbrecher aller Art nicht ungeschoren davonkommen und müssen also bestraft werden. Die Strafe, das Strafmass und der Strafvollzug müssen aber immer menschlich sein und menschlich bleiben und dürfen niemals Leib und Leben der Fehlbaren gefährden oder harmen. Stets muss auch bei einem Strafmass und bei der Strafvollziehung gemäss der Nächstenliebe und in Menschlichkeit gehandelt werden.

Ein Strafvollzug in Menschlichkeit muss derart sein, dass die Fehlbaren eine zweckdienliche Unterweisung erhalten in bezug aller Dinge einer redlichen und gerechten sowie ehrfürchtigen und würdevollen Lebensführung und hinsichtlich des Wertes allen Lebens, wobei auch das Ausüben von Meditation in Betracht gezogen werden muss. Eine Bedingung muss auch sein, den Weg zur Erlangung des inneren Friedens sowie der inneren Freiheit und Harmonie aufzuzeigen und der Weg, dass sich Fehlbare von Schuldgefühlen befreien können, wenn diese in Erscheinung treten. Ein Strafvollzug bedingt aber auch, dass den Fehlbaren nicht Hass und Lieblosigkeit, sondern Liebe und Zuversicht entgegengebracht wird, damit sie sich damit auseinandersetzen und auch daraus lernen können. Sind dabei Strafen derart bemessen, dass die Fehlbaren nicht lebenslang von der Gesellschaft abgesondert bleiben, sondern wieder auf freien Fuss gesetzt werden, dann ist mit ihnen darauf hinzuarbeiten, dass sie sich noch vor ihrer Entlassung in einen redlichen, umgänglichen, sozialen und zufriedenen sowie arbeitsamen Menschen wandeln. Diese Wandlung muss dabei derart sein, dass das Vertrauen in den gewandelten Menschen wieder rechtens und er den menschlichen Werten wieder fähig wird, damit er wieder in der Gemeinschaft der Gesellschaft leben kann. Betrachtet man heute die Straffälligen, dann fällt traurig auf, dass ganz besonders Jugendliche in die Mühlen der Gesetze geraten und bestraft werden. Es sind männliche und weibliche Jugendliche, deren Leben eigentlich erst begonnen hat, das aber durch vielfältige Umstände schon wieder verpfuscht ist. Es mag der Alkohol sein, eine gewisse Scheu vor der Arbeit, der Hang nach Luxus und Vergnügen, der Gebrauch von Drogen, eine schlechte Gesellschaft, ein Mangel an Erfahrung, die Prostitution oder ein sozial schwieriges Milieu, wodurch sie dazu verleitet werden, Unrechtes zu tun und mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Schuld daran ist aber auch sehr oft die elterliche Erziehung, die vielfach sehr viel mehr zu wünschen übriglässt, als für die Jugendlichen gut ist. Und all das, sowohl die falsche und mangelhafte Erziehung wie auch das Begehen des Unrechts, wo die Kinder und Jugendlichen noch keine Zeit hatten, Erfahrungen zu sammeln, sich selbst im richtigen Rahmen zu erziehen und sich darüber klarzuwerden, was der Sinn des Lebens überhaupt ist und was sie mit ihrem Leben anfangen sollen.